Im Zusammenhang mit der Europawahl am Sonntag, dem 09. Juni 2024, wird darauf hingewiesen, dass die Meldebehörde nach den Vorschriften des § 50 Abs. 1 Satz 1 des Bundesmeldegesetzes (BMG) Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in § 44 Abs. 1 Satz 1 BMG bezeichneten Daten (Namen, Anschrift, Doktorgrad) von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen darf, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter der betroffenen Personen bestimmend ist. Die Geburtstage der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden.
Die betroffenen Personen haben nach § 50 Abs. 5 BMG das Recht, der Weitergabe ihrer Daten durch die Einrichtung einer Übermittlungssperre zu widersprechen.
Wer bereits früher einer entsprechenden Übermittlung widersprochen hat, braucht nicht erneut zu widersprechen; die Übermittlungssperre bleibt bis zu einem Widerruf wirksam und gespeichert.
Wahlberechtigte, die ab sofort von diesem Recht Gebrauch machen möchten, können sich dazu mit der Gemeindeverwaltung Konradsreuth – Einwohnermeldeamt – schriftlich oder persönlich in Verbindung setzen:
Gemeinde Konradsreuth, Bürgeramt, Hofer Straße 8, 95176 Konradsreuth, Zimmer-Nr. 02, Frau Manuela Poschert, Tel. 09292/9599-17, E-Mail: manuela.poschert@konradsreuth.de oder
Sabrina Koschemann, Tel.09292/9599-16, E-Mail: sabrina.koschemann@konradsreuth.de.
Öffnungszeiten:
Montag: 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag: 8.00 bis 14.00 Uhr
Mittwoch: 8.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr.