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Bürger-Nachrichten
Ausgabe 1/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Ahornberger Gruppe für das Haushaltsjahr 2025

Bekanntmachung

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Ahornberger Gruppe hat in öffentlicher Sitzung vom 26.11.2024 die Haushaltssatzung 2025 beschlossen. Nach Mitteilung Landratsamtes Hof vom 29.11.2024, Az.: 941/0.4-201, enthält die Haushaltssatzung 2025 keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Die Haushaltssatzung 2025 wurde sodann am 29.11.2024 ausgefertigt. Gemäß Art. 24 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und § 25 Abs. 1 Satz 1 der Verbandssatzung vom 10. Juli 2012 sowie der Bayerischen Verordnung zur Ausführung kommunalrechtlicher Vorschriften (BayKommV) wurde die Haushaltssatzung 2025 durch Abdruck in vollem Wortlaut im Amtsblatt des Landkreises Hof amtlich bekannt gemacht; die Veröffentlichung erfolgte in der Ausgabe des Kreisamtsblattes vom 09. Dezember 2024, Nr. 38/2025. Die Haushaltssatzung 2025 tritt dadurch am 01. Januar 2025 in Kraft.

Unter Hinweis auf § 25 Abs. 1 Satz 2 der Verbandssatzung wird die Haushaltssatzung 2025 vom 29. November 2025 ergänzend in vollem Wortlaut im amtlichen Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Konradsreuth abgedruckt; der Abdruck erfolgt im Anschluss an diese Bekanntmachung.

Konradsreuth, den 10.12.2024
Zweckverband zur Wasserversorgung
der Ahornberger Gruppe
gez. Matthias Döhla, Verbandsvorsitzender
„Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Ahornberger Gruppe (Landkreis Hof) für das Haushaltsjahr 2025

Auf Grund von Art. 26 Abs. 1 Satz 1 und Art. 40 fortfolgend des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) i. V. m. Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt der Zweckverband zur Wasserversorgung der Ahornberger Gruppe folgende Haushaltssatzung:

I.

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt.

Er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  275.450,00 Euro

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  44.200,00 Euro.

§ 2

Für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden im Haushaltsjahr 2025 keine Kreditaufnahmen festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden im Haushaltsjahr 2025 nicht festgesetzt.

§ 4

Investitionskostenumlagen und Betriebskostenumlagen werden im Haushaltsjahr 2025 nicht festgesetzt.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach den Festsetzungen des Haushaltsplans wird festgesetzt auf: 40.000,00 Euro.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.

II.

Gemäß Art. 24 Abs. 1 und Art. 40 Abs. 1 KommZG i. V. m. Art 65 Abs. 3 GO wird die Haushaltssatzung 2025 vom 29. November 2024 samt ihren Anlagen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich zugänglich gemacht und liegt innerhalb der allgemeinen Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes in Konradsreuth, Rathaus, Hofer Str. 8, 85176 Konradsreuth, Zimmer-Nr. 22, gemäß § 4 der Bayerischen Verordnung zur Ausführung kommunaler Vorschriften (BayKommV) zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Konradsreuth, den 29.11.2024
Zweckverband zur Wasserversorgung
der Ahornberger Gruppe
gez. Matthias Döhla, Verbandsvorsitzender“