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Bürger-Nachrichten
Ausgabe 1/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Erste Nachtragshaushaltssatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Ahornberger Gruppe für das Haushaltsjahr 2024

Erste Nachtragshaushaltssatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Ahornberger Gruppe für das Haushaltsjahr 2024

Bekanntmachung

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Ahornberger Gruppe hat in öffentlicher Sitzung vom 26.11.2024, TOP-Nr. 2, die erste Nachtragshaushaltssatzung 2024 beschlossen. Nach Mitteilung Landratsamtes Hof vom 28.11.2024 enthält die erste Nachtragshaushaltssatzung 2024 keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Die erste Nachtragshaushaltssatzung 2024 wurde sodann am 28.11.2024 durch den Verbandsvorsitzenden ausgefertigt. Gemäß Art. 24 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) i. V. m. § 25 Abs. 1 Satz 1 der Verbandssatzung vom 10. Juli 2012 und der Bayerischen Verordnung zur Ausführung kommunaler Vorschriften (BayKommV) wurde die ersten Nachtragshaushaltssatzung 2024 durch Abdruck in vollem Wortlaut im Amtsblatt des Landkreises Hof amtlich bekannt gemacht; die Veröffentlichung erfolgte in der Ausgabe des Kreisamtsblattes vom 09. Dezember 2024, Nr. 38/2024. Die Haushaltssatzung ist dadurch zum 01. Januar 2024 in Kraft getreten.

Unter Hinweis auf § 25 Abs. 1 Satz 2 der Verbandssatzung wird die erste Nachtragshaushaltssatzung 2024 vom 28. November 2024 ergänzend in vollem Wortlaut im amtlichen Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Konradsreuth abgedruckt; der Abdruck erfolgt im Anschluss an diese Bekanntmachung.

Konradsreuth, den 10.12.2024
Zweckverband zur Wasserversorgung
der Ahornberger Gruppe
gez. Matthias Döhla, Verbandsvorsitzender
„1. Nachtragshaushaltssatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Ahornberger Gruppe (Landkreis Hof) für das Haushaltsjahr 2024

Auf Grund von Art. 26 Abs. 1 Satz 1 und Art. 40 fortfolgend des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) i. V. m. Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt der Zweckverband zur Wasserversorgung der Ahornberger Gruppe folgende erste Nachtragshaushaltssatzung:

I.

§ 1

Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; dadurch werden

§ 2

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird durch diese Nachtragshaushaltssatzung nicht geändert.

§ 3

Die Festsetzungen über die Kreditaufnahmen, die Verpflichtungsermächtigungen und die Steuersätze werden durch diese Nachtragshaushaltssatzung ebenfalls nicht geändert.

§ 4

Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.

II.

Gemäß Art. 24 Abs. 1 und Art. 40 Abs. 1 KommZG i. V. m. Art 65 Abs. 3 GO wird die erste Nachtragshaushaltssatzung 2024 vom 28. November 2024 samt ihren Anlagen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich zugänglich gemacht und liegt innerhalb der allgemeinen Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes in Konradsreuth, Rathaus, Hofer Str. 8, 85176 Konradsreuth, Zimmer-Nr. 22, gemäß § 4 der Bayerischen Verordnung zur Ausführung kommunaler Vorschriften (BayKommV) zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Konradsreuth, den 28.11.2024
Zweckverband zur Wasserversorgung
der Ahornberger Gruppe
gez. Matthias Döhla, Verbandsvorsitzender“