Der Gemeinderat Konradsreuth hat am 26.07.2023 die erste Nachtragshaushaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen.
Die erste Nachtragshaushaltssatzung 2023 wird hiermit gemäß Art. 65 Abs. 3 Satz 1 und 2 i. V. m. Art. 26 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) amtlich bekannt gemacht. Die Satzung hat folgenden Wortlaut:
Auf Grund der Art. 63 ff. GO erlässt die Gemeinde Konradsreuth folgende
Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; dadurch werden
| erhöht um Euro | vermindert um Euro | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge | |
|
|
| gegenüber bisher Euro | auf nunmehr Euro verändert |
| a) im Verwaltungshaushalt | ||||
| Einnahmen | 634.500,00 | 0,00 | 7.834.910,00 | 8.469.410,00 |
| Ausgaben | 634.500,00 | 0,00 | 7.834.910,00 | 8.469.410,00 |
| b) im Vermögenshaushalt | ||||
| Einnahmen | 303.000,00 | 0,00 | 3.505.600,00 | 3.808.600,00 |
| Ausgaben | 303.000,00 | 0,00 | 3.505.600,00 | 3.808.600,00 |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird durch diese Nachtragshaushaltssatzung nicht geändert.
Die Festsetzungen über die Kreditaufnahmen, die Verpflichtungsermächtigungen und die Steuersätze werden durch diese Nachtragshaushaltssatzung ebenfalls nicht geändert.
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.
Die erste Nachtragshaushaltssatzung 2023 samt Anlagen wurde am 03.08.2023 dem Landratsamt Hof zur rechtsaufsichtlichen Würdigung vorgelegt.
Das Landratsamt Hof hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 07.08.2023, Az.: 941/0.1-201, die rechtsaufsichtliche Würdigung der ersten Nachtragshaushaltssatzung samt Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 erteilt und darauf hingewiesen, dass nunmehr die öffentliche Bekanntmachung erfolgen kann.
Die erste Nachtragshaushaltssatzung 2023 und der Haushaltsplan 2023 liegen gemäß Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO vom Tage nach der Veröffentlichung im gemeindlichen Mitteilungsblatt der Gemeinde Konradsreuth bis zum Erlass der nächsten Haushaltssatzung im Rathaus Konradsreuth, Zimmer Nr. 22, Hofer Str. 8, 95176 Konradsreuth, innerhalb der allgemeinen Dienststunden zur öffentlichen Einsichtnahme auf.