Titel Logo
Bürger-Nachrichten
Ausgabe 10/2023
Aktuelle Vorlauftexte
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Mein 365 €-Ticket

Merkblatt zu den wichtigsten Informationen rund um die neue Fahrkarte

Zum 01.01.2024 wird das 365 €-Ticket ausgegeben. Bevor es losgeht, möchten wir Ihnen aber noch ein paar Informationen mitgeben. Bitte beachten Sie diese Informationen und heben Sie sich dieses Merkblatt gut auf.

1. Wie funktioniert mein 365 €-Ticket?

Das 365 €-Ticket besteht aus zwei Bestandteilen, der monatlichen Wertmarke und dem Verbundpass. Bitte schieben sie ausschließlich die gültige Monatsmarke in den Verbundpass.

Auf Ihrem Verbundpass steht eine sog. Verbundpassnummer. Bitte schreiben Sie diese Verbundpassnummer auch auf die jeweilige Monatswertmarke.

Bitte schreiben Sie die Verbundpassnummer nur auf die aktuelle Monatswertmarke. Schreiben Sie nicht für die Folgemonate fort, da bei einer eventuellen Rückgabe der Fahrkarte keine Weiterverwendung möglich ist und wir Ihnen die entstandenen Kosten in Rechnung stellen müssen.

2. Wie gehe ich bei einem Fahrkartenverlust vor?

Sollten Sie Ihr 365 €-Ticket verlieren, können Sie sich über einen neuen Bestellschein (zu finden unter www.vgn.de) einen neuen Verbundpass in einem VGN-Verkaufsbüro beantragen. Die Ausstellung erfolgt im Regelfall am selben Tag.

Die monatlichen Wertmarken können leider nicht ersetzt werden. Sollten Sie das 365 €-Ticket verlieren, ist es daher notwendig für den restlichen Monat entsprechende Schülerfahrkarten zu lösen. Diese können vom Landkreis Hof nicht erstattet werden.

Bitte bewahren Sie die Wertmarken für die Folgemonate an einem sicheren Ort auf, da auch hier kein Ersatz möglich ist.

Bitte beantragen Sie umgehend einen neuen Verbundpass, da bei Verlust keine vorläufige Fahrkarte ausgestellt werden kann.

3. Wie gehe ich bei einem Schulwechsel vor?

Bei einem Schulwechsel müssen die nichtbeschrifteten restlichen Monatswertmarken in der Schule bzw. im Landratsamt Hof abgegeben werden. Bitte kontaktieren Sie uns diesbezüglich jedoch zuvor, da unter gewissen Umstände die Fahrkarte behalten werden kann.

Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe der Wertmarken, müssen wir Ihnen die durch die versäumte Rückgabe entstandenen Kosten in Rechnung stellen.

4. Wie gehe ich bei einem Umzug vor?

Bei einem Umzug innerhalb des Landkreises Hof kann die Fahrkarte beibehalten werden. Bitte geben Sie hierzu nur in der Schule oder im Landratsamt Hof Bescheid, damit wir die neue Adresse erfassen können.

Bei einem Umzug aus dem Landkreis (gilt auch für einen Umzug nach Hof) sind die nichtbeschrifteten restlichen Monatswertmarken in der Schule bzw. im Landratsamt Hof abzugeben.

Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe der Wertmarken, müssen wir Ihnen die durch die versäumte Rückgabe entstandenen Kosten in Rechnung stellen.

Bei weiteren Fragen rund um das 365 €-Ticket, sowie in allen weiteren schülerbeförderungsrechtlichen Fragen und Angelegenheiten, wenden Sie sich gerne an uns und wir stehen Ihnen jeder Zeit gerne zur Verfügung.

Die Schülerbeförderung des Landkreises Hof