Der Gemeinderat Konradsreuth hat in der öffentlichen Sitzung vom
11. September 2024 den Erlass nachfolgender Satzungen beschlossen:
Die Satzungen bedurften weder der rechtsaufsichtlichen Genehmigung noch einer behördlichen Zustimmung. Eine Vorlage- oder Anzeigepflicht bestand ebenfalls nicht. Folglich konnte die Satzung bereits am 12. September 2024 ausgefertigt werden.
Die nachfolgenden Satzungen werden gemäß Art 26 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung (GO), § 2 der Bekanntmachungsverordnung (BekV) und § 35 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Gemeinderates Konradsreuth (GeschO) durch Abdruck (Veröffentlichung) im Amtsblatt der Gemeinde Konradsreuth amtlich bekanntgemacht.
Hinweis:
Die beiden Satzungen werden vollinhaltlich im Panoramateil (Mittelteil) dieses Mitteilungsblattes gesondert abgedruckt und können dem Mitteilungsblatt entnommen werden!