Das Landratsamt Hof hat im Amtsblatt des Landkreises Hof Nr. 25 vom 9. September 2025, Nr. 52, nachfolgende Bekanntmachung veröffentlicht:
„Vollzug des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandgesetz – WVG) vom 12.02.1991 (BGBI. I S. 405) und des Bayerischen Gesetzes zur Ausführung des Wasserverbandsgesetzes (BayAGWVG9 vom 10.08.1994 (GVBl. S. 760) in der jeweils gültigen Fassung;
Auflösung von Wasser- und Bodenverbänden
Das Landratsamt Hof beabsichtigt, derzeit bestehende Wasser- und Bodenverbände nach § 79 Abs. 3 des Wasserverbandsgesetzes (WVG) i.V.m. Art. 3 Abs. 1 Nrn. 1 – 4 des Bayerischen Gesetzes zur Ausführung des Wasserverbandsgesetzes (BayAGWVG) im vereinfachten Verfahren aufzulösen.
Dabei handelt es sich um die nachstehend lautend folgenden Verbände:
Die Verbände sind nach Aktenlage seit mehr als 3 Jahren nicht mehr tätig und haben keine handllungsfähigen Organe mehr.
Der jeweilige Verband und Betroffene können binnen zwei Monaten nach Bekanntgabe Einwendungen gegen die Auflösung schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber dem Landratsamt Hof, Schaumbergstraße 14 in 95032 Hof, FB 403, erheben.