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Bürger-Nachrichten
Ausgabe 10/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Das Landratsamt Hof hat im Amtsblatt des Landkreises Hof Nr. 25 vom 9. September 2025, Nr. 52, nachfolgende Bekanntmachung veröffentlicht:

„Vollzug des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandgesetz – WVG) vom 12.02.1991 (BGBI. I S. 405) und des Bayerischen Gesetzes zur Ausführung des Wasserverbandsgesetzes (BayAGWVG9 vom 10.08.1994 (GVBl. S. 760) in der jeweils gültigen Fassung;

Auflösung von Wasser- und Bodenverbänden

Das Landratsamt Hof beabsichtigt, derzeit bestehende Wasser- und Bodenverbände nach § 79 Abs. 3 des Wasserverbandsgesetzes (WVG) i.V.m. Art. 3 Abs. 1 Nrn. 1 – 4 des Bayerischen Gesetzes zur Ausführung des Wasserverbandsgesetzes (BayAGWVG) im vereinfachten Verfahren aufzulösen.

Dabei handelt es sich um die nachstehend lautend folgenden Verbände:

  1. Wasserbeschaffungsverband Gottmannsgrün
  2. Wasserbeschaffungsverband Thiemitz
  3. Wasser- und Bodenverband Rodeck
  4. Wasserverband Gattendorf I
  5. Wasserverband Kautendorf – Döhlau
  6. Wasserverband Mussen II, Münchberg
  7. Wasserverband Oberhartmannsreuth
  8. Wasserverband Prex
  9. Wasserverband Steinbach
  10. Wasserverband Unterpferdt
  11. Wasserverband Zedtwitz II
  12. Zweckverband Wasserleitung Leupoldsgrün / Lipperts.

Die Verbände sind nach Aktenlage seit mehr als 3 Jahren nicht mehr tätig und haben keine handllungsfähigen Organe mehr.

Der jeweilige Verband und Betroffene können binnen zwei Monaten nach Bekanntgabe Einwendungen gegen die Auflösung schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber dem Landratsamt Hof, Schaumbergstraße 14 in 95032 Hof, FB 403, erheben.

Hof, den 01.09.2025
Landratsamt Hof
Tobias Gesell
Regierungsrat“