Für die Abrechnung der Wasserverbrauchs- und Kanaleinleitungsgebühren für den Abrechnungszeitraum Januar - Dezember 2024 werden Ablesebriefe Anfang Dezember 2024 versandt. Die Grundstückseigentümer werden gebeten, den Zählerstand in den Ablesebrief einzutragen und diesen umgehend, spätestens bis 20.12.2024 an die Gemeindeverwaltung zurückzugeben.
Zählerablesung auch im Bürgerservice-Portal der Gemeinde Konradsreuth möglich!
Der Grundstückseigentümer erfasst die Daten vom Ablesebrief bequem in einem einfach zu bedienenden Webformular über das Internet.
Diesen Bürgerservice finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Konradsreuth
Für die Ortsteile Ahornberg, Reuthlas und Weißlenreuth werden keine Ablesebriefe versandt. Die Funkablesung erfolgt durch die Licht- und Kraftwerke Helmbrechts. Diese Regelung gilt für die Abrechnung der Gemeinde und den Wasserzweckverband.