Ob grauer Lappen, rosa Pappe oder weiße Plastikkarte: Nach der Dritten EU-Führerscheinrichtlinie sind bis zum 19. Januar 2033 alle Pkw- und Motorradführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in den neuen EU-Führerschein umzutauschen. So soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch in Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten.
Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 01. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins:
Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 war das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend:
Für den Führerscheinumtausch sind folgende Dokumente in der Wohnsitzgemeinde vorzulegen:
Sollte die Führerscheinklasse T (Traktoren bis 60 km/h) weiterhin benötigt werden, muss ein Nachweis über die Tätigkeit in einer Land- oder Forstwirtschaft erbracht werden.