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Bürger-Nachrichten
Ausgabe 11/2025
Aus dem Rathaus
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Aus dem Rathaus - Wasserzählerablesung 2025

Für die Abrechnung der Wasserverbrauchs- und Kanaleinleitungsgebühren für den Abrechnungszeitraum Januar – Dezember 2025 werden Ablesebriefe Anfang Dezember 2025 versandt. Die Grundstückseigentümer werden gebeten, den Zählerstand in den Ablesebrief einzutragen und diesen umgehend, spätestens bis 22.12.2025 an die Gemeindeverwaltung zurückzugeben.

Zählerablesung auch im Bürgerservice-Portal der Gemeinde Konradsreuth möglich!

Der Grundstückseigentümer erfasst die Daten vom Ablesebrief bequem in einem einfach zu bedienenden Webformular über das Internet.

Diesen Bürgerservice finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Konradsreuth http://www.konradsreuth.de

Für die Ortsteile Ahornberg, Reuthlas und Weißlenreuth werden keine Ablesebriefe versandt. Die Funkablesung erfolgt durch die Licht- und Kraftwerke Helmbrechts. Diese Regelung gilt für die Abrechnung der Gemeinde und den Wasserzweckverband.