Titel Logo
Bürger-Nachrichten
Ausgabe 12/2023
Aus dem Rathaus
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Mahnung zur Vorsicht bei Silvester-Feuerwerk

Schwere Unfälle und Sachschäden, die durch unsachgemäßen Umgang und Verkehr mit pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerkskörpern) entstehen, sind leider keine Seltenheit. Die Bevölkerung muss daher auf den richtigen Umgang, bzw. auf die richtige Aufbewahrung hingewiesen werden. Besonders Kinder und Jugendliche treiben mitunter ein recht gefährliches Spiel, das oft über das Maß der Belästigung hinausgeht.

Pyrotechnische Gegenstände der Klasse II dürfen nur vom 29. Dez. bis 31. Dez. feilgehalten und dem Verbraucher überlassen werden. Ist der 28. Dez. ein Donnerstag, Freitag oder Samstag, darf bereits ab 28. Dez. verkauft werden (pyrotechnische Gegenstände der Klasse I können während des ganzen Jahres verkauft werden).

Die mit der Farbe grün gekennzeichneten Feuerwerkskörper der Kl. II dürfen nur an Personen über 18 Jahre abgegeben werden. Personen unter 18 Jahren dürfen pyrotechnische Gegenstände der Kl. II nicht abbrennen (und aufbewahren).

Pyrotechnische Gegenstände der Kl. II dürfen nur am 31. Dezember und am 1. Januar von erwachsenen Personen abgebrannt werden.

Wer als verantwortliche Person gegen die Vorschriften des Sprengstoffrechtes verstößt, handelt ordnungswidrig und kann mit Geldbuße bis zu 5.000 € belegt werden.

Grundsätzlich dürfen Knallkörper und Raketen nur im Freien verwendet werden. Das Abbrennen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern und Altersheimen ist nicht erlaubt. Beim Wählen der Flugrichtung ist darauf zu achten, dass die Raketen nicht in Häusern oder brennbarem Lagergut niedergehen können. Nach dem Anzünden der Feuerwerkskörper ist stets auf einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu achten. Sollte ein Feuerwerkskörper nicht zünden, darf man sich keinesfalls sofort, sondern erst nach längerer Wartezeit diesem wieder nähern. Ein nochmaliges Anzünden ist unter allen Umständen verboten.

Wir bitten alle „Silvester-Feuerwerker“ um Beachtung vorstehender Vorschriften, damit Sachschäden und Unfälle, die schon manchmal zu dauerhaften körperlichen Schäden geführt haben, vermieden werden können.

Konradsreuth, im Dezember 2023