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Bürger-Nachrichten
Ausgabe 12/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Gz.Nr. 6314/3 – SG 3

Bekanntmachung:

Die Gemeinde Konradsreuth weist darauf hin, dass

  • der beschränkt-öffentliche Weg Nr. 1 “Friedhofsteig” – selbständiger Gehweg zwischen dem Waldlustweg und der Friedhofstraße in Konradsreuth und
  • der beschränkt-öffentliche Weg Nr. 4 „Hutschenreuther Gasse“ – selbständiger Gehweg im Bereich der Teilstrecke zwischen dem Schwarzenfurthweg und der Leupoldsgrüner Straße sowie
  • der beschränkt-öffentliche Weg Nr. 36 „Bäckersteig“ – selbständiger Gehweg zwischen der Hofer Straße und der Ortsstraße „Am Rathaus“
  • der beschränkt-öffentliche Weg Nr. 24 „Kirchsteig“- selbständiger Gehweg zwischen der Kirchgasse und der Pfarrer-Thomson-Straße in Ahornberg.

während der Wintermonate nicht geräumt und nicht gestreut werden. Die genannten Fußwege werden aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere im Interesse der Sicherheit der Fußgänger, jeweils an ihrem Anfangs- und am Endpunkt sowie im gesperrten Bereich durch Abschrankungen geschlossen. Sollten diese Wege dennoch benutzt werden, erfolgt dies auf eigene Gefahr. Ferner wird darauf hingewiesen, dass die Beseitigung bzw. Veränderung der Absperrschranken eine Ordnungswidrigkeit darstellt, welche mit Bußgeld geahndet werden kann.

Um Verständnis und Beachtung wird gebeten.

Konradsreuth, den 15.11.2023
Gemeinde Konradsreuth
Döhla,1. Bürgereister