Titel Logo
Bürger-Nachrichten
Ausgabe 12/2023
Aus dem Rathaus
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Abschaffung des Kinderreisepasses zum 01.01.2024

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

wir möchten darauf aufmerksam machen, dass der Kinderreisepass zum 01.01.2024 (vgl. Artikel 7 Abs. 3 des Gesetzes) abgeschafft wird. Kinderreisepässe dürfen also nur noch bis 31.12.2023 ausgestellt oder verlängert werden. Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt!

In Zukunft kann für Ihr Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit ein mehrjährig gültiger Reisepass und/oder Personalausweis (nicht erst ab 6 Jahren, vgl. § 1 Abs. 4 Nr. 1 PAuswG!) beantragt werden. Personalausweise sind als Reisedokument in der EU anerkannt und somit ausreichend. Der Reisepass gestattet das visumfreie Reisen zu touristischen Zwecken in 190 Staaten weltweit.

Hinsichtlich der Einreisebestimmungen haben sich Reisende z. B. unter www.auswaertiges-amt.de zu erkundigen.

Die Gründe zur Abschaffung des Kinderreisepasses sind, die zu kurze Gültigkeit von einem Jahr und die teilweise fehlende Anerkennung bei Einreise in andere Staaten. Zudem wird angestrebt, das Spektrum an Dokumenten für Erwachsene und Kinder zu vereinheitlichen, Hürden in Bezug auf Einreisebestimmungen anderer Länder zu beseitigen und damit eine möglichst umfassende Nutzbarkeit von Dokumenten zu gewährleisten.

Trotzdem gilt weiterhin zu beachten, dass das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, sich innerhalb kurzer Zeit stark verändern kann, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist. Das Ausweisdokument ist dann vorzeitig ungültig. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt einen neuen Personalausweis oder Reisepass für Ihr Kind.

Für Rückfragen können Sie sich an die Kolleginnen im Bürgerbüro wenden.