Der jetzige Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Martinlamitz II wurde im Jahr 2018 gewählt. Nach dem Gesetz zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Flurbereinigungsgesetz, müssen in Verfahren, in denen der neue Rechtszustand noch nicht eingetreten ist, alle sechs Jahre die Vorstandsmitglieder und Stellvertreter neu gewählt werden.
Deshalb sollen im o. a. Verfahren im Dezember 2024 die Mitglieder des Vorstandes und ihre Stellvertreter neu gewählt werden.
Die Mitglieder des Vorstandes bilden zusammen mit dem beamteten Vor- sitzenden den Vorstand der Teilnehmergemeinschaft, dem wichtige Auf- gaben obliegen.
Gewählt werden können grundsätzlich alle natürlichen Personen, die nach bürgerlichem Recht unbeschränkt geschäftsfähig sind. Sie müssen nicht Grundstückseigentümer im Verfahrensgebiet oder dort wohnhaft sein.
Im Rathaus der Stadt Schwarzenbach liegt eine Vorschlagsliste zur Neuwahl der Vorstandsmitglieder bzw. Stellvertreter zur Einsichtnahme und zur Eintragung weiterer Wahlvorschläge aus. Der jeweilige Wahlvorschlag soll Zu- und Vornamen, Straße, Hausnummer, Wohnort und gegebenenfalls sonstige Zusätze zur Unterscheidung bei Namensgleichheit (z.B. sen., jun.) enthalten. Vorschläge können ebenfalls bei dem Vorsitzenden des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft Herrn Schmiechen unter der Telefonnummer 0951/837-393 eingereicht werden. Die Wahlvorschläge sind bis spätestens 10. Dezember 2024 einzureichen. Eine Wiederwahl von Vorstandsmitgliedern bzw. Stellvertretern ist möglich. Die Aufnahme von Frauen in den Wahlvorschlag wird ausdrücklich befürwortet.
Die Vorstandswahl wird in einer Teilnehmerversammlung durchgeführt, zu der gesondert eingeladen wird.
Bamberg, den 18.11.2024