Der Gemeinderat Konradsreuth hat in öffentlicher Sitzung vom 19. November 2025 den Erlass der nachfolgenden Satzungen beschlossen:
Die Satzungen bedurften weder der rechtsaufsichtlichen Genehmigung noch einer behördlichen Zustimmung. Eine Vorlage- oder Anzeigepflicht bestand ebenfalls nicht. Folglich konnten die Satzungen bereits am 21. November 2024 ausgefertigt werden.
Gemäß Art. 26 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO) i. V. m. § 35 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Gemeinderates Konradsreuth (GeschO) vom 02. Juli 2020 und der Bayerischen Verordnung zur Ausführung kommunalrechtlicher Vorschriften (BayKommV) werden die vorgenannten Satzungen nunmehr durch Abdruck (Veröffentlichung) im amtlichen Mitteilungsblatt der Gemeinde Konradsreuth ortsüblich amtlich bekannt gemacht. Als Tag der Bekanntmachung gilt der Ausgabetag des amtlichen Mitteilungsblattes der Gemeinde Konradsreuth, Nr. 12/2025, gemäß § 2 Nr. 2 BayKommV.
Hinweis:
Die vorbezeichneten Satzungen werden vollinhaltlich im Panoramateil (Mittelteil) dieses Mitteilungsblattes gesondert abgedruckt und können dem Mitteilungsblatt entnommen werden.