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Bürger-Nachrichten
Ausgabe 2/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Gemeinde Konradsreuth für das Haushaltsjahr 2023

B e k a n n t m a c h u n g

Der Gemeinderat Konradsreuth hat am 18.01.2023 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen.

Die Haushaltssatzung 2023 wird hiermit gemäß Art. 65 Abs. 3 Satz 1 und 2 i. V. m. Art. 26 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) amtlich bekannt gemacht. Die Satzung hat folgenden Wortlaut:

Auf Grund der Art. 63 ff. GO erlässt die Gemeinde Konradsreuth folgende

H a u s h a l t s s a t z u n g

I.

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  — 7.834.910,00 €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  — 3.505.600,00 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden im Haushaltsjahr 2023 nicht festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden im Haushaltsjahr 2023 nicht festgesetzt

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)

380 v. H.

b)

für die Grundstücke (B)

380 v. H.

2.

Gewerbesteuer

335 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird festgesetzt auf 1.000.000 €.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

II.

Die Haushaltssatzung samt Anlagen wurde am 19.01.2023 dem Landratsamt Hof zur rechtsaufsichtlichen Würdigung vorgelegt.

Das Landratsamt Hof hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 25.01.2023, Az.: 941/0.1-201, die rechtsaufsichtliche Würdigung der Haushaltssatzung samt Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 erteilt und darauf hingewiesen, dass nunmehr die öffentliche Bekanntmachung erfolgen kann.

III.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen gemäß Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO vom Tage nach der Veröffentlichung im gemeindlichen Mitteilungsblatt der Gemeinde Konradsreuth bis zum Erlass der nächsten Haushaltssatzung im Rathaus Konradsreuth, Zimmer Nr. 22, Hofer Str. 8, 95176 Konradsreuth, innerhalb der allgemeinen Dienststunden zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Konradsreuth, 27.01.2023
Döhla, Erster Bürgermeister