In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zur Vorbereitung der Schöffenwahl bedarf es einer Aufstellung von Vorschlagslisten die die Gemeinden. Rechtsgrundlage ist die gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien der Justiz und des Inneren, für Sport und Integration vom 27. Oktober 2022 (Schöffenbekanntmachung). Die Gemeinde Konradsreuth wurde nunmehr mit Schreiben der Frau Präsidentin des Landgerichts Hof vom 27. Januar 2023 aufgefordert, ihre Vorschlagsliste aufzustellen und einzureichen.
Die Kriterien für die Eignung für das Amt des Schöffen und Ausschlussgründe hierfür wurden in der Schöffenbekanntmachung bestimmt. Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt und kann nur von Deutschen versehen werden. Zu dem Amt eines Schöffen sollen insbesondere Personen nicht berufen werden, die bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet oder bereits das 70. Lebensjahr vollendet haben. Ferner sollen die für das Schöffenehrenamt in Betracht kommenden Personen in der Gemeinde Konradsreuth wohnen.
Wer sich für das Ehrenamt des Schöffen interessiert bzw. hierfür Personen vorschlagen möchte, wolle sich bitte an die Gemeindeverwaltung Konradsreuth, Herrn Dittmar (Tel. 09292 / 95 99 14), oder Frau Poschert (Tel. 09292 / 95 99 17), wenden.
Bewerbungen werden spätestens bis zum 19. April 2023 erbeten, welche an die Gemeinde Konradsreuth, Hofer Straße 8, 95176 Konradsreuth, zu richten sind.
Konradsreuth, den 21.02.2023