Bekanntmachung:
In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 wieder die Wahl der Jugendschöffen statt. Nähere Einzelheiten hierzu wurden in der gemeinsamen Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien der Justiz und des Inneren, für Sport und Integration vom 27. Oktober 2022 (Jugendschöffenbekanntmachung) geregelt. Die Vorschlagslisten für die Jugendschöffen werden bei den Jugendämtern (Kreisjugendamt des Landratsamtes Hof) aufgestellt. Zuständig ist der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Hof. Die Gemeinde Konradsreuth wurde nunmehr mit Schreiben des Landratsamtes Hof vom 27.01.2023 aufgefordert, geeignete Vorschläge zu unterbreiten.
Die Kriterien für die Eignung für das Amt des Jugendschöffen und Ausschlussgründe hierfür wurden in der Jugendschöffenbekanntmachung und in der Schöffenbekanntmachung bestimmt. Das Amt eines Jugendschöffen ist ein Ehrenamt und kann nur von Deutschen versehen werden. Zu dem Amt eines Jugendschöffen sollen insbesondere Personen nicht berufen werden, die bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet oder bereits das 70. Lebensjahr vollendet haben. Jugendschöffen sollen ferner erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Ferner sollen die für das Jugendschöffenehrenamt in Betracht kommenden Personen im Landkreis Hof wohnen.
Wer sich für das Ehrenamt des Jugendschöffen interessiert bzw. hierfür Personen vorschlagen möchte, wolle sich bitte an die Gemeindeverwaltung Konradsreuth, Herrn Dittmar (Tel. 09292 / 95 99 14), oder Frau Poschert (Tel. 09292 / 95 99 17), wenden.
Bewerbungen werden spätestens bis zum 15. März 2023 erbeten, welche an die Gemeinde Konradsreuth, Hofer Straße 8, 95176 Konradsreuth, zu richten sind.
Konradsreuth, den 21.02.2023