Titel Logo
Bürger-Nachrichten
Ausgabe 3/2024
Bekanntmachungen anderer Behörden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Mitteilung des Landratsamtes Hof

Förderung für geistig und körperlich beeinträchtigte minderjährige Kinder

Geistig und körperlich beeinträchtigte minderjährige Kinder bekommen auch in diesem Jahr Zuschüsse, etwa für behindertengerechte Spiel- und Sportgeräte, Heilbehandlungen, Hilfen für Pflegemaßnahmen oder auch Therapiemaßnahmen. Die Förderung kommt von der Geo- Fischer-Stiftung.

Entsprechende Anträge können ab sofort und bis zum 25.03.2024 schriftlich im Landratsamt Hof, z.H. Birgid Benedikt, Fachbereich Kreisentwicklung, Schaumbergstr. 14, 95032 Hof, eingereicht werden.

Folgende Unterlagen müssen beigefügt werden:

  • Kopie des Schwerbehindertenausweises des Kindes
  • Verwendungszweck und Nachweis über die Kosten der zu bezuschussenden Maßnahme
  • Bankverbindung des/der Erziehungsberechtigten
  • Einkommensnachweise des/der Erziehungsberechtigten
  • Für Kinder mit Wohnsitz im Landkreis genügt ein formloser Antrag.

Zur Prüfung des Antrages ist im Hinblick auf die begrenzten Mittel und deren gerechte Verteilung eine Einkommensüberprüfung erforderlich.

Ausgeschlossen von der Förderung sind Maßnahmen, die durch staatliche Zuschüsse oder von Kranken- und Pflegekassen vollständig übernommen werden können.