in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Hof
und den Strafkammern des Landgerichts Hof.
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 26. April 2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das oben genannte Landgericht bzw. Amtsgericht gefasst.
Die Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit
vom 10. Mai 2023 bis einschließlich 17. Mai 2023
im Rathaus Konradsreuth, Hofer Straße 8, 95176 Konradsreuth, Zimmer-Nr. 02, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zu jedermanns Einsicht auf.
Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche, bis zum 25. Mai 2023, nach Schluss der Auflegung schriftlich oder persönlich zu Protokoll
bei der Gemeinde Konradsreuth, Hofer Straße 8, 95176 Konradsreuth, Zimmer-Nr. 02,
Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Liste Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG bzw. nach Abschnitt II Nrn. 2 bis 5 der Schöffenbekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und des Innern, für Sport und Integration vom 27. Oktober 2022, Az. E8 - 3221 E - II - 14870/2021 und B2 - 0143 - 2 (BayMBl. Nr. 672), nicht aufgenommen werden durften oder sollten.
Konradsreuth, den 27.04.2023