Für Kinderreisepässe, die VOR dem 01. Januar 2021 ausgestellt wurden, gilt:
Der Kinderreisepass hat eine Gültigkeit von sechs Jahren. Allerdings ist auf ein aktuelles Foto des Kindes zu achten und sollte bei Bedarf aktualisiert werden.
Denn unabhängig von der Restgültigkeit des Ausweisdokuments verlieren Ausweisdokumente ihre Gültigkeit, wenn die Person anhand des darin eingetragenen Lichtbilds nicht oder nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann.
Für Kinderreisepässe, die NACH dem 01. Januar 2021 ausgestellt wurden, gilt:
Der Kinderreisepass ist ein Jahr gültig und kann nur rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit verlängert werden. Dazu wird ein aktuelles biometrisches Passbild benötigt.
Zudem ist eine Verlängerung höchstens bis zu einem Alter von 12 Jahren mehrmals möglich und wenn noch freie Seiten im Kinderreisepass sind.
Im Allgemeinen:
Ein Kinderreisepass kann nur für deutsche Kinder unter 12 Jahren ausgestellt werden.
| Hierfür benötigen wir: | |
| • | ein aktuelles biometrisches Passbild des Kindes |
| • | bei Erstausstellung die Geburtsurkunde des Kindes |
| • | Beide Unterschriften der Sorgeberechtigten bei Antragsstellung, bzw. eine Zustimmungserklärung des nicht anwesenden Elternteils |
| • | beim alleinigen Sorgerecht, ist der Sorgerechtsbeschluss bzw. eine Bescheinigung des Jugendamtes (aktuell) über die alleinige Sorge vorzulegen |
Kosten:
Bitte beachten Sie, dass der Kinderreisepass nicht in allen Ländern akzeptiert wird. Bitte erkundigen Sie sich vor Antragstellung selbst auf der Homepage des Auswärtigen Amtes unter www.auswaertiges-amt.de über die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes.
Hinweis zur Beantragung von Ausweisdokumenten
Bitte beachten Sie, dass bei Neubeantragung eines Ausweisdokumentes zwingend ein aktuelles biometrisches Bild nach § 5 Satz 1 PassV, Nummer 6.2.1.1.1 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetztes (PassVwV) vorgelegt werden muss. Das Lichtbild dient dazu, den Dokumenteninhaber durch einen Vergleich seines Gesichts mit dem Bild (auch während der gesamten Laufzeit der Gültigkeit) zu identifizieren.