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Bürger-Nachrichten
Ausgabe 7/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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BEKANNTMACHUNG

des Aufhebungsbeschlusses:

Der Gemeinderat Konradsreuth hat in seiner Sitzung vom 26. April 2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung eines Verfahrens zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Schlosspark III“ im Norden des Schlossparks von Konradsreuth beschlossen. Der Bebauungsplan setzt ein Allgemeines Wohngebiet fest.

Der Geltungsbereich hat eine Größe von etwa 31.600 m².

Der Geltungsbereich des aufzuhebenden Bebauungsplanes wird nach Norden, Westen und Osten durch bestehende Wohnbebauung, nach Süden durch Waldfläche des Schlossparks begrenzt.

Der räumliche Geltungsbereich der Aufhebung des Bebauungsplanes „Schlosspark III“ kann im Rathaus der Gemeinde Konradsreuth, Hofer Straße 8, 95176 Konradsreuth, während folgender Zeiten:

Montag:

08:00 Uhr – 12:00 Uhr

Dienstag:

08:00 Uhr – 14:00 Uhr

Mittwoch:

08:00 Uhr – 12:00 Uhr

Donnerstag:

08:00 Uhr – 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr – 18:00 Uhr

Freitag:

08:00 Uhr – 12:00 Uhr

eingesehen werden.

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.

Verfahrensart

Da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt, soll das Verfahren nach § 13 a BauGB und somit ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden. Die maximal zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung beträgt weniger als 20 000 Quadratmeter.

Da diese Voraussetzungen vorliegend erfüllt sind, wird das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes nach § 13 a BauGB durchgeführt (sog. beschleunigtes Verfahren der Innenentwicklung). Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB.

Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz. 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen.

Ziele und Zwecke der Planung:

Mit dem Bebauungsplan „Schlosspark III“ wurden insgesamt 27 Bauplätze ausgewiesen. Mit Ausnahme von vier Restgrundstücken wurden alle Baurechte realisiert, die Grundzüge der Planung wurden somit umgesetzt. Die im Bebauungsplan stark einschränkenden Festsetzungen zu Dachform, Dachneigung, Garagen und Nebenanlagen führten zu zahlreichen Anträgen auf Befreiungen vom Bebauungsplan, die in Folge erteilt wurden. Auch später kamen immer wieder isolierte Befreiungen für ansonsten verfahrensfreie Vorhaben hinzu. Dies erschwert die Gestaltungsmöglichkeiten der Bauherren und belastet unnötig die Gemeindeverwaltung und die Bauaufsichtsbehörde durch die Prüfung und Bearbeitung der Anträge auf isolierte Befreiungen vom Bebauungsplan. Ziel der Aufhebung ist es, noch unbebaute Grundstücke einer baulichen - § 34 BauGB – entsprechenden Nutzung zuzuführen und künftige städtebaulich verträgliche Umbaumaßnahmen an Bestandsgebäuden zu ermöglichen.

BEKANNTMACHUNG

der Durchführung der öffentlichen Auslegung

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB:

In der Sitzung des Gemeinderates vom 26. April 2023 wurde der Planentwurf gebilligt. Der Geltungsbereich sowie die Lage im Gemeindegebiet sind aus untenstehenden nicht maßstäblichen Lageplänen ersichtlich.

Mit der Ausarbeitung des Planes und der Durchführung des Verfahrens ist das Ingenieurbüro IVS aus Kronach beauftragt.

Der gebilligte und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmte Entwurf der Aufhebung des Bebauungsplanes „Schlosspark III“ für die Gemeinde Konradsreuth mit Begründung in der Fassung vom 26. April 2023, liegt im Zeitraum

vom 17. Juli 2023 bis einschließlich 18. August 2023

in der Gemeinde Konradsreuth, Hofer Straße 8, 95176 Konradsreuth, während der allgemeinen Dienststunden:

Montag:

08:00 Uhr – 12:00 Uhr

Dienstag:

08:00 Uhr – 14:00 Uhr

Mittwoch:

08:00 Uhr – 12:00 Uhr

Donnerstag:

08:00 Uhr – 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr – 18:00 Uhr

Freitag:

08:00 Uhr – 12:00 Uhr

öffentlich aus.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die Planunterlagen sind während der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auf der Internetseite der Gemeinde, Rubrik „Aktuelles und Termine“, einzusehen. Ebenfalls können die Unterlagen über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern eingesehen werden.

Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen bei der Verwaltung (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) vorgebracht werden. Es besteht während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.

Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Hinweis zur Barrierefreiheit:

Die Räumlichkeiten sind nicht komplett barrierefrei zugänglich, weshalb darum gebeten, die Einsichtnahme nach Möglichkeit vorab telefonisch (Herr Dittmar, Tel.-Nr.: 09292 9599-14), per E-Mail oder postalisch anzumelden, um die persönliche Einsichtnahme auch mit körperlichen Einschränkungen zu ermöglichen.

Konradsreuth, den 20.06.2023

Gemeinde Konradsreuth

Matthias Döhla
Erster Bürgermeister