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Bürger-Nachrichten
Ausgabe 7/2024
Zweckverband zur Wasserversorgung der Ahornberger Gruppe
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Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Ahornberger Gruppe für das Haushaltsjahr 2024

Bekanntmachung:

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Ahornberger Gruppe hat in öffentlicher Sitzung vom 18.01.2024 die Haushaltssatzung 2024 beschlossen. Nach Mitteilung Landratsamtes Hof vom 08.04.2024 enthält die Haushaltssatzung 2024 genehmigungspflichtige Bestandteile. Die rechtsaufsichtliche Genehmigung gemäß Art. 40 Abs. 1 KommZG i. V. m. Art. 71 Abs. 2 GO wurde durch das Landratsamt Hof mit Schriftsatz vom 08.04.2024, Az.:941/0.4-201, erteilt. Die Haushaltssatzung wurde sodann am 09.04.2024 ausgefertigt. Gemäß Art. 24 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und § 25 Abs. 1 Satz 1 der Verbandssatzung vom 10. Juli 2012 wurde die Haushaltssatzung durch Abdruck in vollem Wortlaut im Amtsblatt des Landkreises Hof amtlich bekannt gemacht; die Veröffentlichung erfolgte in der Ausgabe des Kreisamtsblattes vom 01. August 2023, Nr. 31/2023. Die Haushaltssatzung ist dadurch am 01. Januar 2024 in Kraft getreten.

Unter Hinweis auf § 25 Abs. 1 Satz 2 der Verbandssatzung wird die Haushaltssatzung 2024 vom 08. April 2024 ergänzend in vollem Wortlaut im amtlichen Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Konradsreuth abgedruckt; der Abdruck erfolgt im Anschluss an diese Bekanntmachung.

Konradsreuth, den 27.06.2024
Zweckverband zur Wasserversorgung
der „Ahornberger Gruppe“
Matthias Döhla, Verbandsvorsitzender

„Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Ahornberger Gruppe (Landkreis Hof) für das Haushaltsjahr 2024

Auf Grund von Art. 26 Abs. 1 Satz 1 und Art. 40 fortfolgend des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) i.V.m. Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt der Zweckverband zur Wasserversorgung der Ahornberger Gruppe folgende Haushaltssatzung:

I.

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt, er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

283.450,00 Euro

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

124.300,00 Euro

ab.

§ 2

Für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden im Haushaltsjahr 2024 22.600,00 Euro an Kreditaufnahmen festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden im Haushaltsjahr 2024 nicht festgesetzt.

§ 4

Eine Investitionskostenumlage und eine Betriebskostenumlage werden im Haushaltsjahr 2024 nicht erhoben.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird festgesetzt auf:  —  40.000,00 Euro.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

II.

Gemäß Art. 24 Abs. 1 und Art. 40 Abs. 1 KommZG i. V. m. Art 65 Abs. 3 GO wird die Haushaltssatzung 2024 samt ihren Anlagen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich zugänglich gemacht und liegt innerhalb der allgemeinen Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes in Konradsreuth, Rathaus, Hofer Str. 8, 85176 Konradsreuth, Zimmer-Nr. 22, gemäß § 4 der Bayerischen Verordnung zur Ausführung kommunaler Vorschriften (BayKommV) zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Konradsreuth, den 09.04.2024
Zweckverband zur Wasserversorgung
der „Ahornberger Gruppe“
Matthias Döhla, Verbandsvorsitzender“