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Bürger-Nachrichten
Ausgabe 9/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

EAPl. Nr. 6109/1 Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan für das Sondergebiet Photovoltaik

„Solarpark Konradsreuth“,

Gemarkung Föhrenreuth

sowie

1. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Konradsreuth

hier: Bekanntmachung des Änderungs- und Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB und Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Bekanntmachung

Der Gemeinderat der Gemeinde Konradsreuth hat in seiner Sitzung am 04.06.2024 die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Konradsreuth sowie die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Sondergebiet Photovoltaik – „Solarpark Konradsreuth“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. In seiner Sitzung am 31.07.2025 Vorentwurfsunterlagen gebilligt und beschlossen, diese gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig öffentlich auszulegen. Die Beschlüsse werden hiermit bekannt gemacht.

Bisher war der überplante Bereich als Fläche für die Landwirtschaft berücksichtigt.

Der Geltungsbereich des Plangebietes liegt in der Gemeinde Konradsreuth mit folgenden Flurnummern:

Gemeinde Konradsreuth – Gemarkung Föhrenreuth

459/10

459/11

Die Grundstücke liegen im bauplanungsrechtlichen Außenbereich in ca. 100 m Entfernung südwestlich des Zentrums des Gemeindeteiles Brand, ca. 700 m nördlich des Zentrums von Eckardsreuth, ca. 1400 m nordöstlich des Zentrums von Konradsreuth, ca. 620 m östlich des Gemeindeteils Stiftsgrün und ca. 530 m südlich der Start- und Landebahn des Flugplatzes Hof-Plauen. Abgegrenzt wird der Geltungsbereich im Süden durch angrenzende Waldflächen sowie nach Norden und Westen durch bestehende Wege sowie nach Osten hin durch bestehende landwirtschaftliche Nutzflächen.

In den nachfolgenden Lageplänen ist der Standort ersichtlich.

Die Vorentwurfsplanungen mit Datum vom 04.07.2025 samt Vorentwurf der Begründung mit gleichem Datum, wurde vom Ingenieurbüro IBW, Schillerstraße 33, 95346 Stadtsteinach erstellt.

Diese Unterlagen zur Bauleitplanung liegen zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom

08.09.2025 bis einschließlich 20.10.2025

im Rathaus der Gemeinde Konradsreuth, Hofer Straße 8, 95176 Konradsreuth, Zimmer 13 im ersten Stockwerk während der üblichen Dienstzeiten aus. Diese sind wie folgt:

Öffnungszeiten:

Montag:

08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag:

08.00 Uhr bis 14.00 Uhr

Mittwoch:

08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Donnerstag:

08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und

14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Freitag:

08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Weiterhin sind auch Einsichtnahmen außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Terminabstimmung unter 09292/95990 möglich.

Nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes durch Veröffentlichung im Internet unter der Internet-Adresse der Gemeinde Konradsreuth unter: www.konradsreuth.de und das zentrale Internetportal des Freistaates Bayern (Bauleitplanung Bayern) unter der Internet-Adresse www.bauleitplanung.bayern.de ausgelegt. Die Öffentlichkeit kann sich dort über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich in innerhalb der o.g. Frist äußern.

Während des genannten Zeitraums können Stellungnahmen elektronisch übermittelt, aber auch auf anderem Wege (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) bei der Gemeinde abgegeben werden. Es besteht während der genannten Dienstzeiten im Rathaus Gelegenheit zur Niederschrift der Äußerung sowie zur Erörterung der Planung.

Wird eine öffentliche Erörterung über Ziele und Zweck der Planung von einer größeren Anzahl von Bürgern gewünscht, wird der Termin für die öffentliche Veranstaltung in gleicher Weise durch den Anschlag an den Amtstafeln und im Amtsblatt bekannt gemacht.

Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht (Datum des Posteingangs bei der Gemeinde) abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanungen unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitplanungen nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls ausliegt.

Konradsreuth, den 28.08.2025

Gemeinde Konradsreuth

Matthias Döhla
Erster Bürgermeister