Bauleitplanung - Änderung des Bebauungsplanes "Fraundienststraße" für das Grundstück Fl.Nr. 202/2 Gemarkung Gelting, westlich der Fraundienststraße - Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) - Prüfung der vorgebrachten Anregungen und Einwendungen und Satzungsbeschluss
Der Bauausschuss hat über die im Rahmen des Bauleitplanverfahrens vorgebrachten Änderungen beraten und Beschlüsse gefasst.
Endgültiger Abwägungsbeschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss nimmt Bezug auf die Beschlussfassungen in der Sitzung vom 04.08.2022 und wiederholt die darin vorgenommenen Abwägungen. Zusammen mit den Beschlussfassungen der heutigen Sitzung bilden diese die Abwägung der im Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „Fraundienststraße“ für das Grundstück Fl.Nr. 202/2 Gemarkung Gelting, westlich der Fraundienststraße, vorgebrachten Anregungen.
10 dafür: 0 dagegen
Satzungsbeschluss:
Der entsprechend der vorherigen Beschlussfassungen geänderte Entwurf der Änderung des Bebauungsplanes „Fraundienststraße“ für das Grundstück Fl.Nr. 202/2 Gemarkung Gelting, westlich der Fraundienststraße, mit Begründung in der Fassung vom 12.01.2023 wird als Satzung beschlossen.
10 dafür : 0 dagegen
Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaik-Anlage auf den Grundstücken Fl.Nr. 2349/Teilfläche und 2349/4 Gemarkung Pliening, Gerharding
Herr Maximilian Kern ist aufgrund verwandtschaftlicher Verhältnisse zum Antragsteller zu diesem Tagesordnungspunkt persönlich beteiligt und von der Beratung und Beschlussfassung auszuschließen.
9 dafür : 0 dagegen
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgende Beschlussfassung:
„Der Gemeinderat beschließt die Änderung des Flächennutzungsplanes für die Grundstücke Fl.Nrn. 2349/Teilfläche und 2349/4 Gemarkung Pliening, mit einer Fläche von ca. 200.000 m², gelegen am westlichen Rand des Gemeindegebietes, nördlich der Staatsstraße 2082. Ziel ist die Darstellung einer Fläche für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen (Sondergebiet).
9 dafür : 0 dagegen
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik“ für die Grundstücke Fl.Nrn. 2349/Teilfläche und 2349/4 Gemarkung Pliening, mit einer Fläche von ca. 200.000 m², gelegen am westlichen Rand des Gemeindegebietes, nördlich der Staatsstraße 2082. Ziel ist die Ausweisung eines Sondergebietes für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen.
9 dafür : 0 dagegen
Die Übernahme der Planungskosten, erforderlicher Gutachten, notwendiger juristischer Beratung sowie die Kosten eines möglichen ökologischen Ausgleichs für die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind in einem städtebaulichen Vertrag zu regeln.“
9 dafür : 0 dagegen
Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 2107/10 Gemarkung Pliening, An der Chaussee 6, Landsham
Der Bau- und Umweltausschuss stellt auf dem Grundstück Fl.Nr. 2107/10 Gemarkung Pliening, An der Chaussee 6, Landsham, sein Einvernehmen in Aussicht
1. zur Errichtung eines Carports (3,50 m x 5,00 m) außerhalb des dafür vorgesehenen Bauraums.
0 dafür: 10 dagegen (abgelehnt)
2. zur Verkürzung der Zu- und Abfahrt zwischen Carport und öffentlicher Verkehrsfläche auf 0,00 m.
0 dafür: 10 dagegen (abgelehnt)
Formlose Bauvoranfrage zur Vergrößerung der Terrassen und Verlagerung eines Stellplatzes auf dem Grundstück Fl.Nr. 1860/1 Gemarkung Pliening, Gruber Straße 15, Landsham
Der Bau- und Umweltausschuss stellt auf dem Grundstück Fl.Nr. 1860/1 Gemarkung Pliening, Gruber Straße 15, Landsham, sein Einvernehmen in Aussicht für
1. die Vergrößerung der Terrassen auf einmal 3,60 m x 2,50 m und zweimal 3,00 m x 2,50 m.
0 dafür: 10 dagegen (abgelehnt)
2. die Verlegung des Stellplatzes Nr. 15 in den südwestlichen Bereich.
0 dafür: 10 dagegen (abgelehnt)
Bauleitplanung Nachbargemeinden - 1. Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 62 der Gemeinde Poing für das Gebiet "Am Bergfeld, Wohngebiet W 7" - Stellungnahme im Verfahren nach § 13 a Abs. 2 BauGB
Die Gemeinde Pliening erhebt gegen die 1. Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 62 der Gemeinde Poing für das Gebiet „Am Bergfeld, Wohngebiet W 7) weder Einwendungen noch werden Anregungen vorgebracht.
10 dafür : 0 dagegen
Bauleitplanung Nachbargemeinden - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 51.6 der Gemeinde Poing für das Gebiet "Ortsmitte Poing, südlich der Bahn (südlich der Bahnhofstraße)" - Stellungnahme im Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB
Die Gemeinde Pliening erhebt gegen den Bebauungsplan Nr. 51.6 der Gemeinde Poing für das Gebiet „Ortsmitte Poing, südlich der Bahn (südlich der Bahnhofstraße) weder Einwendungen noch werden Anregungen vorgebracht. Auf weitere Verfahrensbeteiligung wird verzichtet.
10 dafür : 0 dagegen
Bekanntgaben und Anfragen
Flutlichtanlage Sportplatz
Frau Pricha weist darauf hin, dass nachts teilweise die Flutlichtanlage am Sportplatz bis 22:30 Uhr leuchtet, ohne dass dort Spiel- oder Trainingsbetrieb stattfindet. Der Sachverhalt wird geprüft. (TL)