Der Bau- und Umweltausschuss erteilt zu den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Tanzfleckl - Gelting“ das gemeindliche Einvernehmen hinsichtlich
der Überschreitung der Grundfläche I von 110 m² um 37,75 m².
10 dafür: 0 dagegen
der Überschreitung der Grundfläche II von 165 m² um 95,75 m².
10 dafür: 0 dagegen
der Überschreitung der Geschossfläche von 220 m² um 21,50 m².
10 dafür: 0 dagegen
der Überschreitung der zulässigen Wandhöhe auf 6,65 m.
10 dafür: 0 dagegen
der flächigen Aufschüttung des Geländes.
10 dafür: 0 dagegen
der Errichtung der Oberkante Rohfußboden 0,25 m über dem Straßenniveau.
10 dafür: 0 dagegen
der Drehung der Hauptfirstrichtung um 90 Grad.
10 dafür: 0 dagegen
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen zur Errichtung eines Doppelhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 857/11 Gemarkung Gelting, Am Tanzfleckl, westlich der Hausnummer 9, Gelting, unter Berücksichtigung der vorangegangenen Befreiungen.
10 dafür: 0 dagegen
Bauantrag zur Errichtung eines Reihenhauses mit Garage auf dem Grundstück 535/4 und 535/10 Gemarkung Pliening, Mollerfeld 5, Pliening
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt zu den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Pliening Nord“ das gemeindliche Einvernehmen hinsichtlich
der Errichtung einer Abgrabung (1,50 m x 2,90 m x 1,60 m) auf der Ostseite des Gebäudes.
9 dafür: 1 dagegen
der Überschreitung der maximal zulässigen Höhe des Erdgeschoßfertigfußbodens auf max. 34 cm über der natürlichen Geländeoberfläche.
10 dafür: 0 dagegen
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen für die Errichtung eines Reihenhauses mit Garage auf dem Grundstück 535/4 und 535/10 Gemarkung Pliening, Mollerfeld 5, Pliening, unter Berücksichtigung der vorangegangenen Befreiungen.
10 dafür: 0 dagegen
Bauantrag zur Errichtung eines Reihenhauses mit Garage auf dem Grundstück 535/7 Gemarkung Pliening, Mollerfeld 11, Pliening
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt zu der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Pliening Nord“ das gemeindliche Einvernehmen hinsichtlich
der Überschreitung der maximal zulässigen Höhe des Erdgeschoßfertigfußbodens auf max. 42 cm über der natürlichen Geländeoberfläche.
10 dafür: 0 dagegen
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen für die Errichtung eines Reihenhauses mit Garage auf dem Grundstück 535/7 Gemarkung Pliening, Mollerfeld 11, Pliening, unter Berücksichtigung der vorangegangenen Befreiung.
10 dafür: 0 dagegen
Bauantrag für den Anbau eines Wintergartens an ein bestehendes Zweifamilienhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 542/3 Gemarkung Pliening, Ludwigstraße 35, Pliening
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