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Plieninger Gemeindenachrichten
Ausgabe 1/2026
Aus dem Gemeinderat
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 04.12.2025

Bauantrag zur Errichtung einer Wohnanlage (Haus 1 und 2) mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1178 Gemarkung Pliening, An der Leiten 26 und 26 a, Ottersberg

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 12 Wohneinheiten und ein weiteres mit 9 Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl.Nr. 1178 Gemarkung Pliening, An der Leiten 26 und 26a, Ottersberg nicht, da die Situierung der Stellplätze und Besucherparkplätze und deren Zufahrt nicht eindeutig definiert und plausibel sind.

10 dafür: 0 dagegen

Bauleitplanung Nachbargemeinden - Bebauungsplan Nr. 64 für das Wohngebiet W8 "Am Bergfeld" der Gemeinde Poing - Stellungnahme im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB

Die Gemeinde Pliening erhebt gegen den Bebauungsplan Nr. 64 für das Wohngebiet W8 in der Gemeinde Poing „Am Bergfeld“ folgende Einwendungen:

Das zu erwartende Verkehrsaufkommen durch das geplante Wohngebiet W8 und die bereits existierenden Verkehrsbelastung wird voraussichtlich zu einer stärkeren Frequentierung der umliegenden Straßen führen, auch über die Gemeindegrenze hinaus. Aus der Verkehrsuntersuchung geht nicht hervor, wie sich der Verkehr durch das neue Wohngebiet W8 auf die Gemeinde Pliening auswirkt. Es sind folgende Knotenpunkte zu untersuchen:

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Einmündung Poinger Straße in die Geltinger Straße

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Einmündung Neufarner Straße in die Markt Schwabener Straße

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Einmündung Gewerbestraße in die Kirchheimer Straße (St 2082)

10 dafür: 0 dagegen

Der Bebauungsplan setzt in der Mitte der Inseln Gebäude mit einer Wandhöhe von 16 m fest, was zu einer wesentlichen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes führt und den Ortsteilcharakter gegenüber dem bestehenden Maßstab drastisch verändert. Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB ist die städtebauliche Ordnung darauf gerichtet, das Orts- und Landschaftsbild zu schützen; der Plan verfehlt diese Zielsetzung. Die Gebäudehöhen sind dem Orts- und Landschaftsbild entsprechend anzupassen.

9 dafür: 1 dagegen

Der Bebauungsplan setzt nördlich des Bergfeldsees einen Aussichtsturm fest. Hierzu wird in den Festsetzungen folgendes aufgeführt: „Im Teilbaugebiet WA 8.7 ist für die Errichtung eines Aussichtsturms auf einer Grundfläche von bis zu 50 qm die Überschreitung der festgesetzten Wandhöhe bis zu einer maximalen Wandhöhe von 30,0 m zulässig.“ Dies wirkt sich, aufgrund der signifikanten Höhe, negativ auf das Orts- und Landschaftsbild aus. Es fehlen ausreichende Abwägungsgründe, warum der Aussichtsturm gegenüber den bestehenden Nutzungen im ländlichen Umfeld vertretbar ist. Das Rücksichtnahmegebot wird mit dem geplanten Aussichtsturm verletzt.

8 dafür: 2 dagegen

Die geplanten direkten Wegeverbindungen vom Baugebiet in das Gemeindegebiet Pliening werden zu einer starken Freizeitnutzung des Gemeindegebietes Pliening führen. Beeinträchtigung des landwirtschaftlichen Verkehrs durch eine erheblich steigende Anzahl von fahrradfahrenden, joggenden, gehenden und anderen Freizeit gestaltenden Aktivitäten der Bewohner des Baugebiets wird zusätzliche Konflikte erwarten lassen. Eine zunehmende Verunreinigung von Wegen und landwirtschaftlichen Flächen z.B. durch Hundekot wird zu erwarten sein. Der bereits erhebliche Druck auf den Wildbestand durch freilaufende Hunde wird zunehmen. Das Rücksichtnahmegebot wird mit der geplanten Anbindung des Baugebiets an das Wegenetz auf Gemeindegebiet Pliening verletzt.

9 dafür: 1 dagegen

Die Planung bietet ein hohes Nachverdichtungspotenzial, das im Falle der Realisierung nicht hinnehmbare, weitere Beeinträchtigungen der Gemeinde Pliening erwarten lässt. Die Planung wird deshalb abgelehnt.

10 dafür: 0 dagegen

Bekanntgaben und Anfragen

Keine.