Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28. November 2024 die neue Hebesatzsatzung für die Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025 verabschiedet.
Für die Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke) und für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) werden die Hebesätze wie bisher auf 350 v.H. festgelegt.
Bundesweite Grundsteuerreform
Die Änderungen sind notwendig, da die bundesweite Grundsteuerreform ab 2025 wirksam wird und den Erlass einer neuen Grundsteuer-Hebesatzsatzung erfordert.
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.pliening.de/grundsteuerreform-ab-2025.
Die Gemeinde Pliening wird die neuen Grundsteuerbescheide Mitte Januar 2025 versenden. (SW)