In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 wieder die Wahl der Schöffinnen und Schöffen statt. Zurzeit werden daher in allen Gemeinden Bayerns Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit deutscher Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.
Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis spätestens 17.03.2023 schriftlich an die Gemeinde Pliening, Geltinger Str. 18, 85652 Pliening.
Die relevanten rechtlichen Bestimmungen, Informationen zum Schöffenamt sowie das Bewerbungsformular finden Sie auf unserer Homepage unter www.pliening.de / Aktuelles / Schöffenwahl 2023 oder im Rathaus Pliening, Zimmer EG 05. (PF)