Bauleitplanung - Bebauungsplan "Kreuzgasse/Viertelbachstraße" in Pliening - Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch - Stellungnahme zu den vorgebrachten Anregungen und Einwendungen und a) erneute Billigung bzw. b) Satzungsbeschluss
Der Bauausschuss hat über die im Rahmen des Bauleitplanverfahrens vorgebrachten Änderungen beraten und Beschlüsse gefasst.
Endgültiger Abwägungsbeschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss nimmt Bezug auf die Beschlussfassungen in der Sitzung vom 13.10.2022 und wiederholt die darin vorgenommenen Abwägungen. Zusammen mit den Beschlussfassungen der heutigen Sitzung bilden diese die Abwägung der im Verfahren zum Bebauungsplan „Kreuzgasse/Viertelbachstraße“ vorgebrachten Anregungen.
10 dafür: 0 dagegen
Satzungsbeschluss:
Der entsprechend der vorherigen Beschlussfassungen geänderte Entwurf des Bebauungsplanes für das Gebiet „Kreuzgasse/Viertelbachstraße“ mit Begründung in der Fassung vom 09.02.2023 wird als Satzung beschlossen.
10 dafür: 0 dagegen
Antrag auf Ausweisung von Bauflächen für die Grundstücke Fl.Nrn. 1899/8, 1899/13 und 1902/Teilfläche Gemarkung Pliening, Landsham, südlich des Ottersberger Weges
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschlussvorschlag:
„Die Gemeinde Pliening steht einer baulichen Entwicklung auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1899/8, 1899/13 und 1902/Teilfläche Gemarkung Pliening, südlich des Ottersberger Weges grundsätzlich positiv gegenüber.
Vor Beginn des Verfahrens ist eine Fläche von 30 % der Nettobaulandflächen von den Eigentümern an die Gemeinde, auf Basis eines noch zu erstellenden Wertgutachtens, abzutreten.“
7 dafür: 3 dagegen
Tekturantrag zur Errichtung eines Schafstalls auf dem Grundstück Fl.Nr. 493/32 Gemarkung Gelting, Nähe Finsinger Straße 18, Gelting
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt für den Tekturantrag zur Errichtung der Ersatzaufforstung auf dem Grundstück Fl.Nr. 328/5 Gemarkung Gelting anstatt der Fl.Nr.807 Gemarkung Markt Schwaben, das gemeindliche Einvernehmen.
10 dafür: 0 dagegen
Antrag auf isolierte Ausnahme zur Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1856/7 Gemarkung Pliening, Nandostraße 15, Landsham
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt seine Zustimmung zur Ausnahme von der Festsetzung des Bebauungsplanes „Südlich der Kirchheimer Straße, 1. Änderung“ auf dem Grundstück Fl.Nr. 1856/7 Gemarkung Pliening, Nandostraße 15, Landsham, für die Installation einer Photovoltaikanlage mit
1. 15 Module auf dem Nord-West-Dach des Wohnhauses.
10 dafür: 0 dagegen
2. 14 Module an der Westfassade des Wohnhauses.
10 dafür: 0 dagegen
3. 10 Module auf dem Flachdach des Geräteschuppens, aufgeständert ca. 15 Grad in Ost-West Richtung.
10 dafür: 0 dagegen
Bauantrag zur Vergrößerung des bestehenden Balkons und Errichtung einer Außentreppe auf dem Grundstück Fl.Nr. 1781/15 Gemarkung Pliening, Schwanenweg 9, Landsham
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen zur Errichtung einer Außentreppe auf der Ostseite des Wohngebäudes mit einer Tiefe von 1,00 m und einer Breite von 4,70 m außerhalb des Bauraums auf dem Grundstück Fl.Nr. 1781/15 Gemarkung Pliening, Schwanenweg 9, Landsham.
10 dafür: 0 dagegen
Bauleitplanung Nachbargemeinden - Erlass einer Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 34 für das Gebiet "Agrob I, beidseitig der Ludwig-Thoma-Straße" der Marktgemeinde Markt Schwaben - Stellungnahme im Verfahren
Die Gemeinde Pliening erhebt gegen die Aufhebungssatzung der Marktgemeinde Markt Schwaben für den Bebauungsplan Nr. 34 für das Gebiet „Agrob I, beidseitig der Ludwig-Thoma-Straße“ weder Einwendungen, noch werden Anregungen vorgebracht. Auf weitere Verfahrensbeteiligung wird verzichtet.
10 dafür : 0 dagegen
Bekanntgaben und Anfragen
Bekanntgabe eines Eilgeschäfts - Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Doppelhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 33/2 Gemarkung Pliening, südwestlich der Griesfeldstraße 1, Pliening
Der oben genannte Antrag ist bei uns am 29.11.2022 eingegangen.
Das Vorhaben liegt im Innenbereich und beurteilt sich daher nach § 34 BauGB. Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach der Art und dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Die Erteilung des Einvernehmens obliegt lt. Geschäftsordnung für den Gemeinderat Pliening dem Ersten Bürgermeister (§ 12 Abs. 2 Nr. 4 c GeschO).
Allerdings ergab die Prüfung der Antragsunterlagen, dass das Bauvorhaben Probleme hinsichtlich des Einfügens aufwirft.
Mit Beteiligung der Gemeinde sowie der Aufforderung über das gemeindliche Einvernehmen zu entscheiden wurde gleichzeitig seitens des Landratsamtes gefordert, dass das Einfügen vom Architekten nachzuweisen ist, da nach deren Kenntnis sämtliche Gebäude in der Griesfeldstraße geringere Wand- und Firsthöhen aufweisen. Frist wurde bis zum 28.12.2022 gewährt. In dieser Zeit gingen keine Unterlagen beim Landratsamt ein. Daraufhin hat das Landratsamt mit Schreiben vom 30.12.2022 an die noch fehlenden Unterlagen erinnert, mit Fristsetzung bis 27.01.2023. Die nachgereichten Unterlagen wurden am 25.01.2023 für uns als Gemeinde freigeschaltet. Laut Architekt wird an dem eingereichten Vorbescheid festgehalten. Eine Umplanung erfolgte nicht. Es wurde zudem ein Dokument (siehe Anlage „Nachweis Einfügen“) eingereicht, auf dem einige umliegenden Gebäude mit den Wand- und Firsthöhen dargestellt wurden. Allerdings haben diese Gebäude deutlich niedrigere Höhen, als das geplante Doppelhaus.
Die umliegende Bebauung wurde deshalb vor Ort in Augenschein genommen. Da die umgebende Bebauung in der Griesfeldstraße deutlich niedrigere Wand- und Firsthöhen aufweist sowohl nach Plan bzw. Genehmigungen sowie vor Ort, ist ein Einfügen nicht gewährleistet.
Laut Frau Pasch ist eine Fristverlängerung trotz der nachgereichten Unterlagen nicht möglich.
Aufgrund der ablaufenden Frist (am 30.01.2023) wurde das Einvernehmen zu diesem Antrag vom Bürgermeister Roland Frick als Eilgeschäft nicht erteilt. Die gemeindliche Stellungnahme wurde anschließend dem Landratsamt Ebersberg innerhalb der Frist weitergeleitet. (TL)