Sie haben nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Möglichkeit, einzelnen regelmäßig durchzuführenden Datenübermittlungen der Meldebehörde zu widersprechen. Dieser Widerspruch gilt jeweils bis zu seinem Widerruf.
| A) | Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr |
| Soweit Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können Sie der Datenübermittlung gemäß § 36 Abs. 2 Satz 1 BMG in Verbindung mit § 58 c Abs. 1 des Soldatengesetzes widersprechen. |
| B) | Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft durch den Familienangehörigen eines Mitglieds dieser Religionsgesellschaft |
| Sie können der Datenübermittlung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG in Verbindung mit § 42 Abs. 2 BMG widersprechen. |
| C) | Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen |
| Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG in Verbindung mit § 50 Abs. 1 BMG widersprechen. |
| D) | Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk |
| Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG in Verbindung mit § 50 Abs. 2 BMG widersprechen. |
| E) | Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage |
| Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG in Verbindung mit § 50 Abs. 3 BMG widersprechen. |
Die Eintragung dieser Übermittlungssperren können Sie durch persönliches Erscheinen unter Vorlage Ihres Ausweisdokumentes bei der
Gemeinde Pliening - Einwohnermeldeamt
Geltinger Str. 18, 85652 Pliening
Öffnungszeiten:
| Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr |
| Donnerstag | 14.00 - 18.00 Uhr |
oder über unsere Internetseite unter www.pliening.de vornehmen.