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Plieninger Gemeindenachrichten
Ausgabe 5/2025
Aus dem Gemeinderat
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 08.05.2025

Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes "Gelting - nördlich der Straße "Am Tanzfleckl" für die Grundstücke Fl.Nrn. 854/15/Teilfläche, 854/17, 854/20 und 854/26 Gemarkung Gelting

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „Gelting – nördlich der Straße „Am Tanzfleckl“ für die Grundstücke Fl.Nrn. 854/19 und 854/20 Gemarkung Gelting einzustellen.

9 dafür: 1 dagegen

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgende Beschlussfassungen:

„Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Gelting – nördlich der Straße „Am Tanzfleckl“ für die Grundstücke Fl.Nrn. 854/15/Teilfläche, 854/17, 854/20 und 854/26 Gemarkung Gelting zu ändern. Ziel ist die Ausweisung von jeweils einem Einfamilienhaus auf den Grundstücken Fl.Nrn. 854/20 und 854/26 Gemarkung Gelting. Das Grundstück Fl.Nr. 854/17 Gemarkung Gelting soll einen größeren Bauraum erhalten, mit der Maßgabe, dass der Anbau eine Höhenbegrenzung von ca. 3 Meter enthält.“

8 dafür: 2 dagegen

„Die Übernahme der Planungskosten, ggf. erforderlicher Gutachten, notwendiger juristischer Beratung sowie die Kosten eines möglichen ökologischen Ausgleichs für den Bebauungsplan „Gelting – nördlich der Straße „Am Tanzfleckl“ für die Grundstücke Fl.Nrn. 854/15/Teilfläche, 854/17, 854/20 und 854/26 Gemarkung Gelting sind in einem städtebaulichen Vertrag zu regeln.“

10 dafür: 0 dagegen

Der Bau- und Umweltausschuss billigt – vorbehaltlich des Beschlusses des Gemeinderates über die Aufstellung eines Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren – den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Gelting – nördlich der Straße „Am Tanzfleckl““ in der Fassung vom 08.05.2025. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

9 dafür: 1 dagegen

Bauleitplanung - Bebauungsplan "Gewerbegebiet Landsham V" - Einwendungen

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt im Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Landsham V“ (Stand 13.02.2025) die Trafostation an die südliche Grundstücksgrenze zu verschieben und die Begründung anzupassen. In diesem Zuge wird der dort festgesetzte Baum in den Bereich nördlich des neuen Standorts der Trafostation verschoben.

10 dafür: 0 dagegen

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die textliche Festsetzung Nr. 12.4 im Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Landsham V“ (Stand 13.02.2025) wie folgt zu ändern: „Die Breite der Grundstückszufahrten wird für gemeinsame Ein- und Ausfahrten auf maximal 8,0 m und bei getrennten Ein- und Ausfahrten auf jeweils maximal 4,0 m festgesetzt.“ Die Begründung ist ebenfalls anzupassen.

10 dafür: 0 dagegen

Der entsprechend der vorherigen Beschlussfassungen geänderte Bebauungsplan für das „Gewerbegebiet Landsham V“ mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 08.05.2025 wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4 Abs. 2 BauGB erneut durchzuführen.

Die Frist wird gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 3 BauGB auf maximal drei Wochen verkürzt.

10 dafür: 0 dagegen

Bauleitplanung Nachbargemeinden - 24. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 36 "geplante Flüchtlingsunterkunft am Hanslmüllerweg und Teilfläche des Adlberger-Hofs in der Walkstraße" des Marktes Markt Schwaben - Beteiligung als Träger öffentlicher Belange im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB

Die Gemeinde Pliening erhebt gegen die 24. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 36 für das Gebiet „geplante Flüchtlings-unterkunft am Hanslmüllerweg und Teilfläche des Adlberger-Hofs in der Walkstraße“ weder Bedenken, noch werden Anregungen vorgebracht.

10 dafür: 0 dagegen

Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung einer zweiten Wohneinheit auf dem Grundstück Fl.Nr. 792/2 Gemarkung Pliening, südlich des Steinberg-weges 10, Pliening

Der Bau- und Umweltausschuss stellt für die Errichtung einer Doppelhaushälfte mit zwei Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl.Nr. 792/2 Gemarkung Pliening, südlich des Steinbergweges 10, Pliening, sein Einvernehmen in Aussicht.

Die erforderlichen Stellplätze sind auf dem Grundstück nachzuweisen.

10 dafür: 0 dagegen

Bekanntgaben und Anfragen

Arbeitsausführung Glasfaserausbau

Herr Uffinger berichtet, dass er bereits von mehreren Seiten positiv auf die Arbeitsausführung und das Auftreten der beteiligten Firmen beim derzeitigen Glasfaserausbau angesprochen wurde und spricht ein Lob gegenüber die Firma INconnet und deren Subunternehmer aus.