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Plieninger Gemeindenachrichten
Ausgabe 5/2026
Aus dem Gemeinderat
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Aus dem Gemeinderat

Kommunalrecht - Vereidigung des Ersten Bürgermeisters Anton Holzner

Herr Franz Burghart als lebensältestes anwesendes Gemeinderatsmitglied nimmt dem neu gewählten Ersten Bürgermeister Anton Holzner den in Art. 27 Abs. 1 Gesetz über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen (KWBG) vorgeschriebenen Diensteid ab:

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Ver-fassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“

Kommunalrecht - Vereidigung der neu gewählten Gemeinderatsmitglieder

Der Erste Bürgermeister nimmt den neu gewählten Gemeinderatsmitgliedern

Michael Klaß

Geitner Doris

Jell Stefan

Burghart Elisabeth

Orthen Lars

Holzner Stefan

Gritscher Anton

Mayr Josef jun.

den in Art. 31 Abs. 4 GO vorgeschriebenen Eid ab:

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Ver-fassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“

Kommunalrecht - Ehrenamtlichkeit der weiteren Bürgermeister/der weiteren Bürgermeisterinnen und Grundsatzentscheidung über die Bestellung eines Dritten Bürgermeisters/einer Dritten Bürgermeisterin

Der Gemeinderat verzichtet auf den Erlass einer Satzung, mit der weitere Bürgermeister zu berufsmäßigen Bürgermeistern bestimmt werden. Die weiteren Bürgermeister sind deshalb Ehrenbeamte der Gemeinde.

21 dafür: 0 dagegen

Der Gemeinderat beschließt, dass ein Dritter Bürgermeister/eine Dritte Bürgermeisterin zu wählen ist.

21 dafür: 0 dagegen

Kommunalrecht - Wahl Zweite Bürgermeisterin/Zweiter Bürgermeister

Die Wahl der weiteren Bürgermeister erfolgt in geheimer Abstimmung mit Stimmzetteln. Zu weiteren Bürgermeistern sind die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder wählbar, welche die Voraussetzungen für die Wahl zum Ersten Bürgermeister erfüllen (Art. 35 Abs. 2 GO, Art. 39 GLKrWG, Art. 51 Abs. 3 GO).

Zur Unterstützung des Ersten Bürgermeisters bei der Durchführung der Wahl wird ein Wahlausschuss gebildet, dem folgende Gemeinderatsmitglieder angehören:

- Angelika Diefenthaler

- Stefan Jell

Der Gemeinderat erhebt hiergegen keine Einwendungen.

Herr Erster Bürgermeister Anton Holzner schlägt Herrn René Buchmann für das Amt des Zweiten Bürgermeisters vor.

Der Erste Bürgermeister lässt die Stimmzettel austeilen und fordert dazu auf, einzeln den Stimmzettel in der Wahlkabine auszufüllen und ihn zweifach gefaltet in die Wahlurne zu werfen. Die Stimmabgabe wird in einem Verzeichnis vermerkt.

Verzeichnis Stimmabgabe-Vermerk

Bauer-Eberhart Florian

x

Buchmann René

x

Burghart Elisabeth

x

Burghart Franz

x

Diefenthaler Angelika

x

Frank Thomas

x

Freund Brigitte

x

Geitner Doris

x

Gritscher Anton

x

Heigl Gabriele

x

Holzner Anton

x

Holzner Stefan

x

Huber Ludwig

x

Jell Stefan

x

Kern Maximilian

x

Klaß Michael

x

Königer Emmeran

x

Mayr Josef jun.

x

Orthen Lars

x

Pricha Margrit

x

Uffinger Markus

x

Von den anwesenden 21 Mitgliedern des Gemeinderates (einschließlich dem Ersten Bürgermeister) haben 21 den Stimmzettel abgegeben. Die Zahl der abgegebenen Stimmzettel stimmt mit der Zahl der Abstimmungsvermerke überein.

Die Stimmzettel werden nun geöffnet und auf ihre Gültigkeit überprüft. Es wird festgestellt, dass zwei Stimmzettel ungültig sind.

Die gültigen Stimmzettel werden nun verlesen. Es entfallen auf

- Herrn René Buchmann 19 Stimmen

Der Erste Bürgermeister verkündet nun das Wahlergebnis und stellt fest, dass

1.

die Mehrheit der abgegebenen Stimmen gültig ist.

2.

Herr René Buchmann die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat und damit zum Zweiten Bürgermeister gewählt ist. Er fragt den Gewählten, ob er die Wahl annimmt. Der Gewählte nimmt die Wahl an.

Kommunalrecht - Vereidigung der Zweiten Bürgermeisterin/des Zweiten Bürgermeisters

Der Erste Bürgermeister vereidigt Herrn René Buchmann als Zweiten Bürgermeister gemäß Art. 27 Abs. 1 KWBG:

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“

Kommunalrecht - Wahl Dritte Bürgermeisterin/Dritter Bürgermeister

Die Wahl der weiteren Bürgermeister erfolgt in geheimer Abstimmung mit Stimmzetteln. Zu weiteren Bürgermeistern sind die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder wählbar, welche die Voraussetzungen für die Wahl zum Ersten Bürgermeister erfüllen (Art. 35 Abs. 2 GO, Art. 39 GLKrWG, Art. 51 Abs. 3 GO).

Zur Unterstützung des Ersten Bürgermeisters bei der Durchführung der Wahl wird ein Wahlausschuss gebildet, dem folgende Gemeinderatsmitglieder angehören:

- Angelika Diefenthaler

- Stefan Jell

Der Gemeinderat erhebt hiergegen keine Einwendungen.

Herr Erster Bürgermeister Anton Holzner schlägt Frau Brigitte Freund für das Amt des Dritten Bürgermeisters vor.

Herr Stefan Jell schlägt Herrn Markus Uffinger für das Amt des Dritten Bürgermeisters vor.

Der Erste Bürgermeister lässt die Stimmzettel austeilen und fordert dazu auf, einzeln den Stimmzettel in der Wahlkabine auszufüllen und ihn zweifach gefaltet in die Wahlurne zu werfen. Die Stimmabgabe wird in einem Verzeichnis vermerkt.

Verzeichnis Stimmabgabe-Vermerk

Bauer-Eberhart Florian

x

Buchmann René

x

Burghart Elisabeth

x

Burghart Franz

x

Diefenthaler Angelika

x

Frank Thomas

x

Freund Brigitte

x

Geitner Doris

x

Gritscher Anton

x

Heigl Gabriele

x

Holzner Anton

x

Holzner Stefan

x

Huber Ludwig

x

Jell Stefan

x

Kern Maximilian

x

Klaß Michael

x

Königer Emmeran

x

Mayr Josef jun.

x

Orthen Lars

x

Pricha Margrit

x

Uffinger Markus

x

Von den anwesenden 21 Mitgliedern des Gemeinderates (einschließlich dem Ersten Bürgermeister) haben 21 den Stimmzettel abgegeben. Die Zahl der abgegebenen Stimmzettel stimmt mit der Zahl der Abstimmungsvermerke überein.

Die Stimmzettel werden nun geöffnet und auf ihre Gültigkeit überprüft. Es wird festgestellt, dass ein Stimmzettel ungültig ist.

Die gültigen Stimmzettel werden nun verlesen. Es entfallen auf

- Frau Brigitte Freund 12 Stimmen

- Herrn Markus Uffinger 8 Stimmen

Der Erste Bürgermeister verkündet nun das Wahlergebnis und stellt fest, dass

1. die Mehrheit der abgegebenen Stimmen gültig ist.

2. Frau Brigitte Freund die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat und damit zur Dritten Bürgermeisterin gewählt ist. Er fragt die Gewählte, ob sie die Wahl annimmt. Die Gewählte nimmt die Wahl an.

Kommunalrecht - Vereidigung der Dritten Bürgermeisterin/des Dritten Bürgermeisters

Der Erste Bürgermeister vereidigt Frau Brigitte Freund als Dritte Bürgermeisterin gemäß Art. 27 Abs. 1 KWBG:

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“

Kommunalrecht - Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

Der Gemeinderat bestellt zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben einen Finanzausschuss.

21 dafür: 0 dagegen

Der Finanzausschuss (§ 2 Abs. 1 Buchst. a der Satzung) besteht aus dem Vorsitzenden und acht ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern.

21 dafür: 0 dagegen

Der Gemeinderat bestellt zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben einen Bau- und Umweltausschuss.

21 dafür: 0 dagegen

Der Bau- und Umweltausschuss (§ 2 Abs. 1 Buchst. b der Satzung) besteht aus dem Vor-sitzenden und acht ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern.

21 dafür: 0 dagegen

Der Rechnungsprüfungsausschuss (§ 2 Abs. 1 Buchst. c der Satzung) besteht aus sechs ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern.

21 dafür: 0 dagegen

Das Sitzungsgeld gem. § 3 Abs. 2 der Satzung für die notwendige Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderates oder eines Ausschusses und sonstigen Besprechungen und Tagungen, zu denen der Erste Bürgermeister lädt, beträgt 60,00 Euro.

13 dafür: 8 dagegen

Die Pauschalentschädigung für Verdienstausfall gem. § 3 Abs. 3 Satz 2 der Satzung beträgt 15,00 Euro je volle Stunde.

21 dafür: 0 dagegen

Die Pauschalentschädigung für sonstige Nachteile gem. § 3 Abs. 3 Satz 3 der Satzung beträgt 15,00 Euro je volle Stunde.

21 dafür: 0 dagegen

Die Pauschalentschädigung für die notwendige Betreuung von Kindern bzw. Angehörigen gem. § 3 Abs. 3 Satz 4 der Satzung beträgt 15,00 Euro je volle Stunde.

21 dafür: 0 dagegen

Der Gemeinderat bestellt eine Seniorenreferentin oder einen Seniorenreferenten.

21 dafür: 0 dagegen

Der Gemeinderat bestellt eine Kinder- und Jugendreferentin oder einen Kinder- und Jugendereferenten.

21 dafür: 0 dagegen

Die Pauschalentschädigung für die Referententätigkeit beträgt 50,00 Euro pro Monat.

21 dafür: 0 dagegen

Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts in der als Anlage des Beschlusses beigefügten Fassung unter Berücksichtigung der gefassten Beschlüsse mit Wirkung vom 01.05.2026.

21 dafür: 0 dagegen

Kommunalrecht - Geschäftsordnung für den Gemeinderat

Der Gemeinderat beschließt zur Entlastung der konstituierenden Sitzung die Fortgeltung der Geschäftsordnung des vormaligen Gemeinderates in der Fassung vom 23.07.2020.

21 dafür: 0 dagegen

Eine Diskussion und Entscheidung über eine neue Geschäftsordnung werden zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt.

21 dafür: 0 dagegen

Kommunalrecht - Bestellung der Ausschuss-Mitglieder

1. Finanzausschuss

21 dafür: 0 dagegen

2. Bau- und Umweltausschuss

21 dafür: 0 dagegen

3. Rechnungsprüfungsausschuss

21 dafür: 0 dagegen

Als Vorsitzende/r des Rechnungsprüfungsausschusses wird bestimmt

Herrn Thomas Frank

21 dafür: 0 dagegen

Als stellvertretende/r Vorsitzende/r des Rechnungsprüfungsausschusses wird bestimmt

Herrn Michael Klaß

21 dafür: 0 dagegen

Kommunalrecht - Bestellung von Referentinnen/Referenten

Der Gemeinderat bestellt Frau Angelika Diefenthaler zur Seniorenreferentin.

21 dafür: 0 dagegen

Der Gemeinderat bestellt Frau Kathleen Günnewicht zur Kinder- und Jugendreferentin.

21 dafür: 0 dagegen

Kommunalrecht - Entsendung in den Aufsichtsrat EBERwerk GmbH & Co. KG

Der Gemeinderat entsendet Herrn Ersten Bürgermeister Anton Holzner in den Aufsichtsrat der EBERwerk GmbH & Co. KG. Die Entsendung endet mit dem Ende der laufenden kommunalen Wahlzeit.

21 dafür: 0 dagegen

Kommunalrecht - Bestellung Vorstandsmitglied für die Volkshochschule Vaterstetten - Erwachsenenbildung e.V.

Der Gemeinderat bestellt Herrn Ersten Bürgermeister Anton Holzner als Mitglied des Vorstands der Volkshochschule Vaterstetten - Erwachsenenbildung e.V.

21 dafür: 0 dagegen

Kommunalrecht - Fraktionssprecher bzw. Ansprechpartner

Fraktionsvorsitzende bzw. Ansprechpartner und deren Stellvertreter sind:

Bekanntgaben und Anfragen

Kommunalrecht - Entsendung in den Verwaltungsrat des Kommunalunternehmens gKu VE München Ost (VEMO)

Gemäß § 5 Abs. 2 der Unternehmenssatzung für das gemeinsame Kommunalunterneh-men VE München Ost – Anstalt des öffentlichen Rechts (VEMO) ist der erste Bürgermeister kraft seines Amtes Mitglied des Verwaltungsrates.

Eine Bestellung durch den Gemeinderat ist somit nicht notwendig.

Lob für das Maibaumaufstellen

Herr Florian Bauer-Eberhart spricht dem Burschenverein Pliening e.V. ein großes Lob für das Maibauaufstellen am 1. Mai aus. Die Veranstaltung war sehr gut organisiert, die Aufräumarbeiten erfolgten zeitnah und sehr ordentlich.

. Ansprache des Bürgermeisters und der Geschäftsleitung

Herr Erster Bürgermeister Anton Holzner betonte in einer Ansprache seinen Wunsch nach sachorientierter Arbeit und einem respektvollen und fairen Miteinander.

Frau Gabriele Jung, Geschäftsleiterin der Gemeinde Pliening, freut sich mit der Gemeindeverwaltung und der Technischen Abteilung auf eine vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit mit dem Gemeinderat.