Die Gemeinde Pliening steht einer baulichen Entwicklung auf dem Grundstück Fl.Nr. 854/20 Gemarkung Gelting grundsätzlich positiv gegenüber.
Allerdings ist zunächst der Umgriff der Bebauungsplan-Änderung zur klären und anschließend ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes einzureichen.
9 dafür: 1 dagegen
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt zum Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Raiffeisenstraße“, 2. Änderung, zur Errichtung einer Terrassenüberdachung mit einer Länge von 7,00 m und einer Tiefe von 2,00 m auf dem Grundstück Fl.Nr. 202/2 Gemarkung Pliening, Raiffeisenstraße 24, Pliening, seine Zustimmung hinsichtlich
1. der Überschreitung der Baugrenze um weitere 2,00 m Richtung Westen auf einer Länge von 7,00 m.
10 dafür: 0 dagegen
2. der Abweichung von der Dachform in Flachdach.
10 dafür: 0 dagegen
3. der Reduzierung der Dachneigung auf ca. 7°.
10 dafür: 0 dagegen
4. der Änderung des Deckungsmaterials in ein Glasdach.
10 dafür: 0 dagegen
Herr Uffinger ist wegen persönlicher Beteiligung gem. § 49 Abs.1 GO von der Beratung und Abstimmung auszuschließen.
9 dafür: 0 dagegen
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt für die Errichtung eines Balkons auf der Südseite des Gebäudes auf dem Grundstück Fl.Nr. 1781/9 Gemarkung Pliening, Mövenstraße 18, Landsham, mit der damit verbundenen Überschreitung der Baugrenze um 1,40 m Richtung Süden auf einer Länge von 2,60 m seine Zustimmung.
9 dafür: 0 dagegen
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt zum Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Erdinger Straße Süd – An der Chaussee“ auf dem Grundstück Fl.Nr. 2107/19 Gemarkung Pliening, An der Chaussee 11, Landsham, seine Zustimmung hinsichtlich
1. der Überschreitung des Bauraums durch die Garage um 0,95 m Richtung Osten (4,47 m²).
10 dafür: 0 dagegen
2. der Überschreitung des Bauraums durch die Garage um 1,71 m Richtung Norden (2,22 m²).
10 dafür: 0 dagegen
(Sondergebiet Versuch/Forschung" der Gemeinde Poing - Stellungnahme im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB
Die Gemeinde Pliening erhebt gegen den Bebauungsplan Nr. 63 für das Gebiet "Grub, nördlich der Kirchheimer Straße / westlich der Prof.-Zorn-Straße, Flächen für eine AGRI-Photovoltaik-Anlage" weder Einwendungen noch werden Anregungen vorgebracht.
10 dafür: 0 dagegen
Herr Frank erkundigt sich, wann der umgefallene Stromkasten an der Friedhofsallee wieder aufgestellt wird.
Herr Frick erläutert, dass der Gemeinde Pliening kein Termin bekannt ist. Die Telekom sei jedoch seit längerer Zeit über den Schaden informiert.
Herr Frank berichtet, dass die neue Bepflanzung bereits braune Stellen aufweist.
Herr Frick informiert darüber, dass bezüglich eines Austausches der Pflanzen mit der Landschaftsbaufirma Kontakt aufgenommen wird, der noch die Entwicklungspflege obliegt.
Herr Strehlow teilt mit, dass eine Straßenlaterne in Landsham-Moos immer wieder ausfällt.
Herr Frick erklärt, dass diesbezüglich bereits Kontakt mit der Bayernwerk AG aufgenommen wurde und es sich mit großer Wahrscheinlichkeit um einen Kabelschaden handelt.
Frau Pricha fragt nach, ob der Gehweg vor der Alten Schule Gelting im Rahmen der Bauarbeiten verbreitert wurde.
Herr Frick verneint dies.
Herr Uffinger schildert, dass die Gemeinde Kirchseeon die Ausweisung einer 30er-Zone im Bereich einer Staatsstraße beantragt hat.
Er schlägt vor, sich diesbezüglich mit der Gemeinde Kirchseeon auszutauschen, da in der Gemeinde Pliening ebenfalls eine 30er-Zone auf der ST 2332 im Bereich der Grundschule durchsetzen möchte.