Die Gemeinde Pliening beschließt unter Ziffer I.3 der Vergaberichtlinien den Umkreis auf 20 km festzusetzen.
18 dafür: 0 dagegen
Die Gemeinde Pliening beschließt unter Ziffer I.5 der Vergaberichtlinien den prozentualen Überschreitungswert auf 40 Prozent festzusetzen.
18 dafür: 0 dagegen
Die Gemeinde Pliening beschließt die Richtlinien zur Vergabe von preisvergünstigen Mietwohnungen zur Deckung des Wohnbedarfs der Bevölkerung in der Fassung vom 25.05.2023 (Anlage des Beschlusses).
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Der Gemeinderat beschließt den Mietzins für Personen, die die Voraussetzungen für die vergünstigt angebotenen Wohnungen erfüllen für die Wohnungen in der Alten Schule Gelting mit 11,73 € für die 3-Zimmer-Wohnungen, 11,55 € für die 4-Zimmer-Wohnung und 11,84 € für die 1- und 2-Zimmer-Wohnungen festzusetzen. Personen, die die Voraussetzungen zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietverhältnisses nicht erfüllen, haben den ortsüblichen Mietzins zu zahlen.
18 dafür: 0 dagegen
Der Gemeinderat beschließt den Mietzins für Personen, die die Voraussetzungen für die vergünstigt angebotenen Wohnungen erfüllen für die Wohnungen in Landsham Süd mit 11,84 € für die 2-Zimmer-Wohnungen, 11,73 € für die 3-Zimmer-Wohnung und 11,55 für die 4-Zimmer-Wohnungen festzusetzen. Personen, die die Voraussetzungen zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietverhältnisses nicht erfüllen, haben den ortsüblichen Mietzins zu zahlen.
18 dafür: 0 dagegen
Im Mietvertrag ist die ortsübliche Miete festzusetzen, welche bei Erfüllen der Vergabekriterien auf die vorgenannten Beträge reduziert wird. Das Einkommen ist regelmäßig, mindestens alle 3 Jahre, zu überprüfen.
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Der Gemeinderat beschließt auf Basis der durch das Planungsbüro Power2Nature vorgestellten Standortanalyse in der Fassung vom 25.05.2023 einen Rahmenplan mit folgenden Eckpunkten ausarbeiten zu lassen:
| - | Berücksichtigung aller gesetzlicher oder natürlicher Ausschlussflächen (keine Inanspruchnahme derartiger Flächen) |
| - | Abstände von 100 m zu bestehender Wohnbebauung in den vier Ortsteilen inklusive Landsham Moos |
| - | Mindestens 50 m Abstand zu Einzelanwesen oder sonstigen baulichen Anlagen, die dem Außenbereich zuzurechnen sind |
| - | Bevorzugte Ausweisung von Freiflächenphotovoltaik-Anlagen auf Flächen mit geringer Bodenfunktion |
| - | Grundsätzliche Ausweisung von Freiflächenphotovoltaik-Anlagen in den mit „Grün“ gekennzeichneten Flächen, mit der Maßgabe, je Vorhaben (Einzelgrundstück oder Cluster) eine Fläche von mindestens 5 ha auszuweisen |
| - | Zustimmungspflichtige Ausweisung von Flächen für Freiflächenphotovoltaik-Anlagen in den als „Gelb“ gekennzeichneten Flächen, mit der Maßgabe, je Vorhaben (Einzelgrundstück oder Cluster) eine Fläche von mindestens 5 ha auszuweise |
| - | Nach Ausweisung von ca. 50 ha Freiflächenphotovoltaik-Anlagen grundsätzlich keine weitere Umnutzung von Flächen für derartige Zwecke |
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Die Gemeinde Pliening beschließt den Bebauungsplan „Gelting – Nördlich der Straße „Am Tanzfleckl““ für die Grundstücke 854/15/Teilfläche und 854/19 Gemarkung Gelting im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB zu ändern. Ziel ist die Herausnahme des faktischen Überschwemmungsgebietes sowie Festsetzung von Maßnahmen zum Schutz vor Starkregenereignissen.
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Der Gemeinderat der Gemeinde Pliening genehmigt die Annahme der Geldzuwendung der Dorfgemeinschaft Ottersberg e.V. in Höhe von 250,00 Euro.
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Der Gemeinderat der Gemeinde Pliening genehmigt die Annahme der Sachzuwendung von Bike & Tool in Höhe von 175,00 Euro
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Aufgrund von Bauarbeiten halten in der Zeit von Montag, 12. Juni bis Freitag,
15. September 2023 keine S-Bahnen in Fahrtrichtung München am Bahnhof in Grub.
Die Haltestelle des Ersatzbusses befindet sich für diesen Zeitraum an der Senator-Gerauer-Straße.
Die S-Bahnen in Richtung Erding sind hiervon nicht betroffen.
Die Pressestelle der DB Regio AG wird voraussichtlich Anfang Juni eine Pressemitteilung hierüber herausgeben.
Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München hat die Daten für die Region München 2020 publiziert. Die Daten können unter www.pv-muenchen.de/regionsdaten heruntergeladen werden.
Den Mitgliedern des Gemeinderates wird ein Schreiben des Landratsamtes Ebersberg zu Wahlwerbung außerorts als Tischvorlage zur Verfügung gestellt.
Der Landkreis Ebersberg baut entlang der Kreisstraße EBE 18 zwischen Markt Schwaben und der Flughafentangente, auf einer Länge von rund einem Kilometer einen straßenbegleitenden Geh- und Radweg. Dieser ist der lange ersehnte Lückenschluss zwischen Markt Schwaben und Finsing, ein zentrales Radwegprojekt im nördlichen Landkreis. Ferner wird die Kreisstraße dabei auf 6,5 Meter verbreitert.
Damit die Arbeiten zügig und sicher abgeschlossen werden können, ist eine Vollsperrung der Kreisstraße EBE 18 notwendig. Die Umleitungsstrecke verläuft in Fahrtrichtung Nordwest über die St 2332 (Geltinger Straße) nach Pliening, weiter über die St 2082 nach Neufinsing und die ED 11 (Neufinsinger Straße) nach Finsing sowie wie umgekehrt.
Im Zuge des Neubaus der Seniorenwohnanlage Pliening müssen während der Bauphase einige verkehrsrechtliche Einschränkungen getroffen werden.
So wird der südliche Gehweg entlang der Geltinger Straße, zwischen Wolframstraße und Poinger Straße, komplett gesperrt.
Für die Möglichkeit zur Querung der Geltinger Straße wird eine zusätzliche temporäre Fußgängerlichtsignalanlage in Höhe der Kirche Pliening errichtet.
Aufgrund der Ampelanlage entfällt leider die Haltestelle „Kirche“ komplett. Fahrgäste des ÖPNV werden gebeten auf die Haltestellen „Schule“ oder „Herdweg“ auszuweichen.
Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer, gerade Schulkinder und Fußgänger, wird der Bereich mit einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h versehen.
Die Baumaßnahme beginnt mit den Pfingstferien, damit sich der Verkehr auf die neue Situation einstellen kann, bevor der Schülerverkehr nach den Ferien wiederbeginnt.
Aufgrund von Personalengpässen bei dem beauftragten Busunternehmen entfallen derzeit vermehrt Busfahrten im Gemeindegebiet Pliening und Umgebung. Bei Krankmeldungen des Personals kann es außerdem zu kurzfristigen Fahrtausfällen kommen.
Besonders betroffen ist die Linie 460.
Dem Gemeinderat wird die Stellungnahme des Landratsamt Ebersberg, Rechtsaufsichtsbehörde, vom 22.05.2023 zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 als Tischvorlage ausgehändigt.
Herr Strehlow erkundigt sich, ob im Zusammenhang mit der Wahlwerbung große Plakate der Parteien nicht erlaubt sind.
Es wird auf die als Tischvorlage übergebenen Unterlagen verwiesen. Im Zweifelsfall ist Frau Hiebinger vom Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung zu kontaktieren.
Herr Bauer-Eberhartinformiert zur Bekanntmachung der Gehwegsperrung an der Wohnanlage in der Geltinger Straße, dass die Schule hierüber die Eltern bereits informiert hat.
Frau Freund möchte wissen, ob die in der Parsdorfer Straße aufgestellten „30“-Schilder richtigerweise nur in eine Richtung (nach Grub) aufgestellt sind.
Dies ist zutreffend.
Frau Schepanskihält die provisorische Schulbushalte in der Parsdorfer Straße in ihrer jetzigen Form für sehr gefährlich für Radfahrer, wenn sich dort Schulkinder aufhalten.
Es handelt sich um eine vorübergehende Situation. Die Radfahrer müssen in diesem Fall vorsichtig fahren.
Frau Gabriele Heigl erkundigt sich nach dem weiteren Vorgehen zum Rahmenplan für die Freiflächen-Photovoltaikanlagen.
Auf die Zeitschiene in der Präsentation unter TOP 40 wird verwiesen.
Herr Huber berichtet über die wartenden Busse in Gelting an der Finsinger Straße. Während der Pausenzeiten stehen die Fahrzeuge nach seiner Einschätzung ungünstig und er schlägt vor, einen anderen Standort zu prüfen.
Es wird vorgeschlagen, hierzu bei der Leitung des Amtes für öffentliche Sicherheit und Ordnung nachzufragen.
Frau Wachinger informiert über eine Anfrage einer Anwohnerin, ob diese die Grünfläche im Einmündungsbereich der Straße Am Tanzfleckl in die Markt Schwabener Straße nicht mit einem Baum auf eigene Kosten bepflanzen könne.
Dies ist nicht möglich, da sich Leitungen unterhalb der Grünfläche befinden. Falls dennoch Interesse besteht, soll sich die Anwohnerin direkt mit der Verwaltung in Verbindung setzen.
Herr Burghart erachtet die bestehende Zufahrt von der Poinger Straße zur Baustelle für die Wohnanlage an der Geltinger Straße als gefährlich und bittet hier Abhilfe zu schaffen.
Die Zufahrt wurde in Absprache mit dem Landratsamt und dem Staatlichen Bauamt Rosenheim festgelegt. Dass während der Bauphase häufiger Baustellenfahrzeuge auch auf den angrenzenden Straßen stehen wurde geprüft, eine andere Lösung ist jedoch nicht möglich.