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Plieninger Gemeindenachrichten
Ausgabe 7/2026
Informationen der Gemeindeverwaltung
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Informationen der Gemeindeverwaltung

  1. keine Störstoffe einwerfen

  2. Tonne nicht in die Sonne stellen

  3. Deckel stets schließen

  4. Grasschnitt „anwelken“ lassen

  5. Küchenabfälle einwickeln

  6. Schmutzpapiere dazugeben

  7. keine Flüssigkeiten einfüllen

  8. Tonnenboden mit Zeitungspapier auslegen

  9. keine Desinfektionsmittel und Gifte einfüllen

  10. Tonne gelegentlich mit Wasser reinigen

Was gehört in die Komposttonne?

Küchenabfälle:

Speisereste (ohne Fleisch- und Fischreste), Gemüsereste, Obstreste, Teebeutel, Kaffeefilter, Brot, Backwaren, Zitrusfrüchte (ohne Netze), Schalen von Südfrüchten, Kartoffelschalen, Nussschalen, Milchprodukte, sonstige verdorbene Lebensmittel …

Gartenabfälle:

Sämtliche Organik aus dem Garten, Unkräuter, Grasschnitt, Blumenabfälle, Blumenerde, Topfpflanzen, Laub, Baum- und Strauchschnitt, Fallobst, Obstkerne …

Sonstiges:

Blumensträuße, Holzspäne, Sägemehl, Einwickelpapier, Papierservietten, Papiertaschentücher, Haushaltspapier, zerknülltes Zeitungspapier, um Feuchtigkeit aufzusaugen …

Was darf nicht in die Komposttonne?

Tierische Erzeugnisse wie Fleisch- und Fischreste, Eierschalen, Haare, Federn, Katzenstreu, Einstreu …

Restmüll, Glas, Blechdosen und Plastikabfälle – auch keine „kompostierbaren“ Bioplastikbeutel – haben in der Komposttonne nichts zu suchen!

Bitte bedenken Sie, dass die Störstoffe unter großem Zeit- und Kostenaufwand vom Komposthofbetreiber aussortiert werden müssen, deren Kosten letztendlich die Allgemeinheit trägt. (TL)