Sie haben nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Möglichkeit, einzelnen regelmäßig durchzuführenden Datenübermittlungen der Meldebehörde zu widersprechen. Dieser Widerspruch gilt jeweils bis zu seinem Widerruf.
Soweit Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können Sie der Datenübermittlung gemäß § 36 Abs. 2 Satz 1 BMG in Verbindung mit § 58 c Abs. 1 des Soldatengesetzes widersprechen.
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG in Verbindung mit § 42 Abs. 2 BMG widersprechen.
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG in Verbindung mit § 50 Abs. 1 BMG widersprechen.
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG in Verbindung mit § 50 Abs. 2 BMG widersprechen.
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG in Verbindung mit § 50 Abs. 3 BMG widersprechen.
Die Eintragung dieser Übermittlungssperren können Sie durch persönliches Erscheinen unter Vorlage Ihres Ausweisdokumentes bei der Gemeinde Pliening -
Einwohnermeldeamt,Geltinger Str. 18, 85652 Pliening
Montag - Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr
oder über unsere Internetseite unter www.pliening.de vornehmen.