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Plieninger Gemeindenachrichten
Ausgabe 8/2025
Aus dem Gemeinderat
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 07.08.2025

Bauleitplanung - 18. Änderung des Flächennutzungsplanes für ein "Sondergebiet Gut Gerharding - Flächen für die Landwirtschaft und Gewerbe" - Grundsätzliche Zustimmung und Freigabe für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschlussvorschlag:

„Der Gemeinderat beschließt den Vorentwurf der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Pliening für die Darstellung eines „Sondergebietes Gut Gerharding - Flächen für die Landwirtschaft und Gewerbe“ mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 07.08.2025. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die Unterrichtung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.“

10 dafür: 0 dagegen

Bauleitplanung - Bebauungsplan für ein "Sondergebiet Gut Gerharding - Gewerbliche Nutzung und Flächen für die Landwirtschaft und Gewerbe" - Grundsätzliche Zustimmung und Freigabe für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt den Vorentwurf für den Bebauungsplan für ein „Sondergebiet Gut Gerharding - Fläche für die Landwirtschaft und Gewerbe“ mit Begründung, Umweltbericht und schalltechnische Verträglichkeitsuntersuchung in der Fassung vom 07.08.2025 freizugeben. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Unterrichtung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

10 dafür: 0 dagegen

Novellierung der gemeindlichen Stellplatzsatzung aus dem Jahr 2020 sowie deren 1. Änderung aus dem Jahr 2021

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die „Satzung über die Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge“ (Stellplatzsatzung) in der Fassung vom 07.08.2025 mit Wirkung vom 30.09.2025 mit folgenden Änderungen:

Der Verweis auf die Anlage zur Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen sowie über die Zahl der notwendigen Stellplätz (Garagen- und Stellplatzverordnung - GaStellV) in der jeweils gültigen Fassung bezüglich der Anzahl der herzustellenden Stellplätze entfällt (bisheriger § 3 Abs.1). Der Bedarf der Stellplätze wird nach Wohnfläche gestaffelt. Bei Wohneinheit bis 55 m2 Wohnfläche 1 Stellplatz und je Wohneinheit über 55 m2 Wohnfläche 2 Stellplätze nachzuweisen; bei Mietwohnungen für die eine Bindung nach dem Bayerischen Mietwohnraumförderungsgesetz besteht, sind je Wohneinheit 0,5 Stellplätze nachzuweisen.

Der bisherige § 3 Abs. 1 der Satzung wird durch die neu formulierten Absätze 1 bis 3 ersetzt. Dies bisherigen Absätze 2 bis 6 erhalten die Nummerierungen 4 bis 8.

§ 4 der Satzung wird ersatzlos gestrichen

10 dafür: 0 dagegen

Erlass einer Spielplatzsatzung

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt eine Spielplatzsatzung aufzustellen. Hierzu ist von der Verwaltung ein entsprechender Entwurf aufzusetzen und dem Gremium anschließend zur Beschlussfassung vorzulegen.

1 dafür: 9 dagegen (abgelehnt)

Bauantrag zur Fassadenänderung und Einbau einer Wohnung im Dachgeschoss auf dem Grundstück Fl.Nr. 1141 Gemarkung Pliening, Gigging 2, Gigging

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt zur Fassadenänderung und dem Einbau einer Wohnung im Dachgeschoss auf dem Grundstück Fl.Nr. 1141 Gemarkung Pliening, Gigging 2, Gigging, das gemeindliche Einvernehmen.

10 dafür: 0 dagegen

Bauantrag zur Nutzungsänderung eines Teilbereichs in einem bestehenden Gebäude in Lagerräume und Werkstatt für ein Landtechnik Unternehmen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1949 Gemarkung Pliening, östlich der Flurstraße 15, Landsham

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt zur Nutzungsänderung eines Teilbereichs in einem bestehenden Gebäude in Lagerräume und Werkstatt für ein Landtechnik Unternehmen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1949 Gemarkung Pliening, östlich der Flurstraße 15, Landsham, das gemeindliche Einvernehmen.

10 dafür: 0 dagegen

Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Gartenteiches auf dem Grundstück Fl.Nr. 2107/5 Gemarkung Pliening, An der Chaussee 9, Landsham

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Erdinger Straße Süd - An der Chaussee“ für die Errichtung eines Gartenteiches (3,50 m x 2,50 m x 1,50 m) im östlichen Bereich (mit einer Fläche von 8,36 m² im Bereich der Ortsrandeingrünung) auf dem Grundstück Fl.Nr. 2107/5 Gemarkung Pliening, An der Chaussee 9, Landsham, seine Zustimmung.

0 dafür: 10 dagegen (abgelehnt)

Bekanntgaben und Anfragen

rote Pfosten in Landsham Süd

Frau Freund berichtet, dass in Landsham-Moos zwischen Spielplatz und dem Gelände des Kieswerks rote Pfosten ausgesteckt sind. Sie fragt nach, welche Bedeutung dies habe.

Das ist nicht bekannt.

gelungene Einweihungsfeier Alte Schule Gelting

Herr Strehlow brachte seine Freude über die gelungene Einweihungsfeier der „Alten Schule Gelting“ zum Ausdruck und bedankte sich ausdrücklich für die gute Planung und Vorbereitung.