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Plieninger Gemeindenachrichten
Ausgabe 8/2025
Informationen der Gemeindeverwaltung
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Sträucher im Verkehrsraum zurückschneiden

Der Straßen- und Fußgängerverkehr kann durch Äste, Sträucher und Hecken, die von Privatgrundstücken in öffentliche Straßen, Fußwege und Plätze wuchern, beeinträchtigt sein.

Die Fußgänger können nicht mehr die komplette Breite des Gehwegs nutzen oder müssen sich unter Ästen bücken - hier sind insbesondere Familien mit Kinderwägen oder auch Personen mit Beeinträchtigungen z. B. Rollator betroffen.

Für die größeren Fahrzeuge (z. B. Rettungsdienst, Feuerwehr, Müllabfuhr) ist die Durchfahrt auf den Straßen durch den überhängenden Grünwuchs erschwert.

Gemäß den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) sind Geh- und Radwege in voller Breite und mindestens bis zur lichten Höhe von 2,50 Meter, die gesamte Fahrbahn bis zur lichten Höhe von 4,50 Meter, freizuhalten.

Verkehrszeichen, Straßennamenschilder und Hinweisschilder für Hydranten müssen im Interesse jedes einzelnen Verkehrsteilnehmers, Anliegers und der Allgemeinheit gut sichtbar sein.

Die sogenannten „Sichtdreiecke“ sind ebenfalls freihalten:

Straßenkreuzungen müssen so aus der Entfernung erkennbar sein, dass z. B. Autofahrer vor ein- und abbiegenden Kraftfahrzeugen sowie vor Radfahrern und Fußgängern rechtzeitig anhalten können.

Bäume sind innerhalb der Sichtfelder möglich, dürfen aber die Sicht auf Fahrzeuge mit Vorfahrt oder Fußgänger und Radfahrer nicht verdecken.

Die Gemeinde Pliening bittet alle Grundstücksbesitzer dringend die Bäume, Sträucher und sonstigen Pflanzen zu kontrollieren und zurückzuschneiden.

Gerade zum Schulanfang sind die „Kleinsten“ neu im Straßenverkehr und müssen von allen Verkehrsteilnehmern gesehen werden!

Die Pflanzenabfälle können am Wertstoffhof sowie am Komposthof Eberl zu den üblichen Öffnungszeiten abgegeben werden.