Aufgrund zunehmender Fälle von illegaler Müllablagerung im Stadtgebiet, möchten wir abermals darauf hinweisen, dass jegliches abladen von Müll an öffentlichen Plätzen, neben öffentlichen Mülleimern oder Abfallcontainern (Altkleider-, Glascontainer), eine Ordnungswidrigkeit darstellen, die zur Anzeige gebracht und mit einem Bußgeld von bis zu 5000,00 € geahndet werden kann. Selbiges gilt für die Ablagerung von Grünschnitt außerhalb der Öffnungszeiten des Grünschnittplatzes sowie die Entsorgung von Windelsäcken vor dem entsprechenden Container.
Sollten Altkleider-, Glascontainer bereits voll befüllt sein, nehmen Sie das Leergut, bzw. die Altkleidersäcke bitte wieder mit und entsorgen Sie diese an einem anderen Containerstandort.
Überdies möchten wir darauf hinweisen, dass jegliche Art von Müllgefäßen erst am Tage der Abfuhr bereitzustellen sind und nicht schon Tage vorher am Straßenrand verbracht werden.
Jeglicher Müll, der nicht durch die geregelte Müllabfuhr entsorgt wird und von unserem Bauhof separat abgeholt werden muss, verursacht erhebliche Mehrkosten, die von der Allgemeinheit getragen werden müssen. Jeder Eigentümer ist laut der Abfallwirtschaftssatzung des Odenwaldkreises dazu verpflichtet, ausreichend Mülltonnen für den dort anfallenden Müll vorzuhalten.
Wir bitten im Sinne der Allgemeinheit und unserem Stadtbild entsprechend um Beachtung.