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Bad Königer Stadtnachrichten und Badeblatt
Ausgabe 13/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung i. d. F. der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142 zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBI. S. 90,93), der §§ 1, 2 und 7 des Gesetzes über kommunale Abgaben in der Fassung vom 24. März 2013 (GVBl. 2013, 134), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 20. Juli 2023 (GVBl. S. 582) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad König am 21.03.2024 die folgende Satzung beschlossen:

1. Änderungssatzung zur

Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer

im Gebiet der Stadt Bad König (HStS)

Artikel 1

§ 5 wird wie folgt geändert:

(1)

Die Steuer beträgt jährlich

für den ersten Hund

66,00 EUR

für den zweiten Hund

132,00 EUR

für jeden dritten und jeden weiteren Hund

150,00 EUR

(3)

Abweichend von Abs. 1 beträgt die Steuer für einen gefährlichen Hund jährlich 780,00 €.

Artikel 2

Inkrafttreten

Die 1. Änderungssatzung tritt am 01.04.2024 in Kraft.

Ausfertigungsvermerk:

„Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.“

Bad König, 25.03.2024

gez. Muhn
Bürgermeister