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Bad Königer Stadtnachrichten und Badeblatt
Ausgabe 14/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Abräumung von Einzel- und Familiengräbern auf den Friedhöfen Bad König,Ober-Kinzig und Kimbach

auf den Friedhöfen Bad König, Ober-Kinzig und Kimbach

Wir bringen hiermit zur allgemeinen Kenntnis, dass bei folgenden Einzel- und Familiengräbern auf den Friedhöfen Bad König, Ober-Kinzig und Kimbach die Ruhezeit abgelaufen ist.

Die Nutzungsberechtigten dieser Grabstätten sind nicht zu ermitteln bzw. bereits selbst verstorben.

Gemäß § 36 (2) der Friedhofsordnung der Stadt Bad König, werden diese Gräber zur Abräumung aufgerufen.

Es wird öffentlich bekannt gegeben, dass nach Ablauf einer Frist von 4 Wochen, ab Bekanntmachung, die folgenden Grabstätten abgeräumt werden:

Friedhof Bad König

Friedhof Ober-Kinzig

Friedhof Kimbach

Der Magistrat der Stadt Bad König

Muhn, Bürgermeister