Das Passamt informiert
Änderungen bei den Lichtbildern für Ausweisdokumente
Ab dem 1. Mai 2025 dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung hoheitlicher Dokumente genutzt werden. Für die Erstellung von Lichtbildern gibt es gemäß Gesetzgebung zwei Optionen:
- Erstellung des Lichtbilds in der Behörde
Am 24.03.2025 wurde das so genannte PointID®, das Biometrie-Erfassungssystem der Bundesdruckerei GmbH der Stadt Bad König geliefert und steht fristgerecht ab 01.05.2025 zu Verfügung. Für die Erstellung des Lichtbildes in der Behörde wird eine Gebühr i. H. v. 6,00 € je Lichtbild fällig.
- Erstellung des Lichtbildes außerhalb der Behörde durch einen privaten Fotodienstleister (z.B. Fotografinnen/ Fotografen) und sichere elektronische Übermittlung an die Behörde
Hierbei gelten zusätzlich die Anforderungen der Technischen Richtlinien TR-03170. Die Fotodienstleister müssen sich bei einem privaten Cloud-Betreiber selbst registrieren. Aktuell arbeiten die Drogeriekette „DM“ sowie der Fotofachverband „RingFoto“ an einer entsprechenden Zertifizierung beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik.
- Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des BMI (www.bmi.bund.de).