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Bad Königer Stadtnachrichten und Badeblatt
Ausgabe 16/2024
Aus dem Rathaus
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Radfahrverbot im Kurpark an den Seen

- Wir bitten um Beachtung -

In letzter Zeit häufen sich Beschwerden über radfahrende Personen im Kurpark an den Seen in Bad König.

Das bestehende Radfahrverbot ist generell gültig, daher ist im Kurpark lediglich das Schieben der Fahrräder erlaubt.

Eine eindeutige Beschilderung des Verbotes ist vorhanden.

Wir bitten alle Bürgerinnen & Bürger, dieses Verbot einzuhalten und damit Rücksicht auf die Fußgänger zu nehmen.

Die Straßenverkehrsbehörde
der Stadt Bad König
Muhn, Bürgermeister