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Bad Königer Stadtnachrichten und Badeblatt
Ausgabe 17/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bad König

Feststellung der Gemeindewahlleiterin über das Ausscheiden eines Mitglieds des Ortsbeirat Zell sowie Wegfall eines Sitzes gemäß § 33 und § 34 KWG

Gemäß § 58 Abs. 2 der Kommunalwahlordnung (KWO) gebe ich folgendes öffentlich bekannt:

Die am 14. März 2021 gewählte Vertreterin der Gemeinsamen Liste Zell Frau Erika Volk hat ihr Mandat im Ortsbeirat Zell niedergelegt.

Da der Wahlvorschlag der Gemeinsamen Liste Zell erschöpft ist, bleibt der Sitz gemäß § 34 Absatz 1 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) unbesetzt.

Die gesetzliche Mitgliederzahl des Ortsbeirates Zell vermindert sich für die Wahlzeit somit auf vier Mitglieder.

Diese Feststellung wird hiermit gemäß § 34 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz (KWG) getroffen und nach § 58 Abs. 2 Kommunalwahlordnung (KWO) öffentlich bekanntgegeben.

Gegen diese Feststellung kann gemäß § 25 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Ortsbezirk Zell binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleiterin, Schlossplatz 3, 64732 Bad König, Einspruch erheben.

Der Einspruch ist innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen, nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.

Bad König, 24.04.2023
Christiane Kees,
Gemeindewahlleiterin