für die Grundstücks- und Wohnungseigentümer in der Kernstadt Bad König werden versandt
Gemäß § 11a Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge (WStrBS) vom 09.12.2021, sowie der Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge vom 13.12.2024 erhebt die Stadt Bad König ab dem 01.01.2022 wiederkehrende Beiträge für den Um- und Ausbau von Verkehrsanlagen.
Die Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge, die Änderungssatzung sowie die Beitragssatz-Satzung finden Sie auf unserer Webseite www.badkoenig.de.
Der Bescheidversand für das Abrechnungsgebiet 1 (Kernstadt Bad König) erfolgt am 05. Mai 2025.
Ausführlichere Informationen können Sie dem Bescheid entnehmen.