Titel Logo
Bad Königer Stadtnachrichten und Badeblatt
Ausgabe 19/2024
Aus dem Rathaus
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Fälligkeit der Grundbesitzabgaben am 15. Mai 2024

Wir weisen darauf hin, dass am 15.05.2024 die städtischen Grundbesitzabgaben fällig werden.

Bei nicht fristgerecht eingegangenen Zahlungen sind wir gezwungen, die Forderung gebührenpflichtig anzumahnen.

Die Steuerzahler, die dem Lastschriftverfahren angeschlossen sind, haben dafür Sorge zu tragen, dass die Abgaben reibungslos eingezogen werden können.

Stadtkasse Bad König