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Bad Königer Stadtnachrichten und Badeblatt
Ausgabe 19/2025
Aus dem Rathaus
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Aus dem Rathaus

Leider wird die zusätzlich eingerichtete Zufahrt in Richtung Höchst trotz eindeutiger Beschilderung nicht beachtet.

Die Ausfahrt über den Knotenpunkt B 45/L 3318 ist ausschließlich für den Verkehr in Richtung „Zeller Kreuzung“ nutzbar.

Viele Verkehrsteilnehmer fahren, trotz der vorgeschriebenen Fahrtrichtung links, an der Kreuzung Gewerbegebiet weiterhin nach rechts in Richtung Höchst.

Fahrzeugführer in Richtung Höchst sollen über die Berliner Straße zur Danziger Straße fahren und von dort aus, ohne Ampelregelung, auf die Bundesstraße 45 fahren.

Dadurch sollen längere Wartezeiten an der Ampel auf Höhe der Tankstelle vermieden und der abfließende Verkehr kann in diese Richtung aufrecht gehalten werden.

Wir bitten um Beachtung und Verständnis.

Die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Bad König
Hofferbert, Bürgermeister