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Bad Königer Stadtnachrichten und Badeblatt
Ausgabe 19/2026
Aus dem Rathaus
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Aus dem Rathaus

Sitzungsort: Rentmeisterei, großer Saal,

Schlossplatz 2, 64732 Bad König.

Beginn: 19:00 Uhr Ende: 22:00 Uhr

Anwesende:

a) von der Stadtverordnetenversammlung

Stadtverordnetenvorsteher

ZBK

Landgraf, Rolf

Stadtverordneter

CDU

Antonelli, Adriano

Stadtverordneter

CDU

Bereiter, Martin

Stadtverordneter

CDU

Blatz, Jochen

Stadtverordnete

ZBK

de la Haye, Andrea

Stadtverordneter

SPD

Ditter, Werner

Stadtverordnete

GRÜNE

Freiling, Gerlinde

Stadtverordneter

ZBK

Dr. Hoche, Holger

Stadtverordneter

SPD

Hofmann, Gernot

Stadtverordneter

SPD

Horn, Klaus-Dieter

Stadtverordneter

CDU

Jäger, Oswin

Stadtverordneter

ZBK

Koch, Christian

Stadtverordneter

AfD

Koch, Sven

Stadtverordnete

CDU

Leitermann, Nicole

Stadtverordneter

ZBK

Dr. Löb, Daniel

Stadtverordneter

ZBK

Müller, Jannik

Stadtverordneter

ZBK

Recebs, Roland

Stadtverordneter

ZBK

Rickert, Frank

Stadtverordneter

ZBK

Schäfer, Helge

Stadtverordneter

AfD

Schmid, Mike

Stadtverordnete

SPD

Schmidt, Anja

Stadtverordneter

SPD

Schmidt, Christoffer

Stadtverordnete

GRÜNE

Seiler, Hedwig

Stadtverordneter

ZBK

Dr. Strack, Georg

Stadtverordneter

ZBK

Urich, Steffen

Stadtverordneter

ZBK

Weyrich, Dennis

Stadtverordnete

ZBK

Zörgiebel, Birgit

Es fehlt entschuldigt:

b) vom Magistrat

Bürgermeister

ZBK

Hofferbert, Frank

Erster Stadtrat

ZBK

Körbitz, Marcus

Stadtrat

ZBK

Bünau, Beate

Stadtrat

CDU

Geist, Bernhard

Stadtrat

SPD

Gottschalk, Bernd

Stadtrat

ZBK

Lorenz, Helge

Stadtrat

ZBK

Schlingmann, Martin

Es fehlt entschuldigt:

 

GRÜNE

Müller, Gerhard

c) von der Verwaltung

Hauptabteilungsleiter

 

Best, Markus

Mitarbeiterin der Verwaltung

 

Kees, Christiane

Schriftführerin

 

Bundschuh, Anja

d) von der Presse

Presse

 

Dr. Richter, Sabine

Gäste

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil

1.)

Eröffnung der Sitzung und Begrüßung durch den Bürgermeister

 

2.)

Feststellung des am längsten ununterbrochen der Stadtverordnetenversammlung angehörenden Mitglieds der Stadtverordnetenversammlung

 

3.)

Feststellung der Beschlussfähigkeit

 

4.)

Wahl der Stadtverordnetenvorsteherin oder des Stadtverordnetenvorstehers

 

5.)

Wahl der 3 Vertreterinnen oder Vertreter der Stadtverordnetenvorsteherin oder des Stadtverordnetenvorstehers

 

6.)

Festlegung der Reihenfolge der Vertretung der Stadtverordnetenvorsteherin oder des Stadtverordnetenvorstehers

 

7.)

Wahl

a) der Schriftführerin oder des Schriftführers und

b) der Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter

 

8.)

Kommunalwahl 15. März 2026

Beschlussfassung über Einsprüche nach § 25 KWG sowie über die Gültigkeit der Wahl der Stadtverordnetenversammlung (§ 26 KWG), der Ortsbeiräte (§ 26 KWGi. V. m. § 82 Abs. 1 Satz 2 HGO) und des Ausländerbeirats (§ 26 KWG i. V. m. § 64 KWG)

a) Wahl der Stadtverordnetenversammlung

aa) Einsprüche

ab) Gültigkeit

b) Wahl des Ortsbeirats Kernstadt

ba) Einsprüche

bb) Gültigkeit

c) Wahl des Ortsbeirats Etzen-Gesäß

ca) Einsprüche

cb) Gültigkeit

d) Wahl des Ortsbeirats Kimbach

da) Einsprüche

db) Gültigkeit

e) Wahl des Ortsbeirats Momart

ea) Einsprüche

eb) Gültigkeit

f) Wahl des Ortsbeirats Nieder-Kinzig

fa) Einsprüche

fb) Gültigkeit

g) Wahl des Ortsbeirats Ober-Kinzig

ga) Einsprüche

gb) Gültigkeith) Wahl des Ortsbeirats Zell

ha) Einsprüche

hb) Gültigkeit

i) Wahl des Ausländerbeirats

ia) Einsprüche

ib) Gültigkeit

(VL-78/2026)

9.)

Änderung der Hauptsatzung

a) Erhöhung oder Herabsetzung der Zahl der ehrenamtlichen Stadträte, Erhöhung oder Herabsetzung der Zahl der Vertreter/innen der/des Stadtverordnetenvorsteher/in

b) Erhöhung oder Herabsetzung der Mitgliederzahl in den Ausschüssen

 

10.)

Wahl, Einführung, Verpflichtung, Ernennung und Vereidigung der ehrenamtlichen Stadträtinnen und Stadträte

 

11.)

Feststellung und öffentliche Bekanntgabe der nachrückenden Stadtverordneten durch die Gemeindewahlleiterin

 

12.)

Wahl der Ausschussmitglieder oder Beschluss über das Bilden der Ausschüsse im Benennungsverfahren

 

13.)

Wahl der Vertreterinnen und Vertreter sowie Stellvertreterinnen und Stellvertreter für die Verbandsversammlungen der Verbände

a) Abwasserverband Bad König

b) Wasserbeschaffungsverband Brombachtal/Bad König

c) Wasserverband Mümling

d) Müllabfuhr-Zweckverband Odenwald

e) Zweckverband Zentrum Gemeinschaftshilfe im Odenwaldkreis

f) Pflegestiftung Odenwald

g) Kommunale Informationsverarbeitung Hessen ekom21

h) Forstzweckverband Hessischer Odenwald

 

14.)

Mitteilungen und Anfragen

 

14.1)

Bürgerentscheid über die Zukunft des Freibads Bad König am 15. März 2026 

-Information über das festgestellte Ergebnis des Bürgerentscheids

(MI-17/2026)

Öffentlicher Teil

TOP 1.

Eröffnung der Sitzung und Begrüßung durch den Bürgermeister

Der Bürgermeister Frank Hofferbert eröffnet die erste (konstituierende) Sitzung der Stadtverordnetenversammlung in der laufenden Legislaturperiode und begrüßt die anwesenden Damen und Herren Stadtverordneten, die Mitglieder des Magistrats, die Mitarbeiter der Verwaltung, die Vertreterin der Presse und die Zuhörer.

Der Bürgermeister bedankt sich für die Bereitschaft ein Mandat zu übernehmen und beglückwünscht die gewählten Stadtverordneten. Besonders erfreut zeigt er sich darüber, dass für Bad König ein Ortsbeirat gewählt wurde und dass es im Stadtteil Kimbach nunmehr auch wieder einen Ortsbeirat gibt. Für die nächste Legislaturperiode erhofft er sich, dass sich auch in Fürstgengrund wieder ein Ortsbeirat zusammen findet.

Anschließend stellt er die form- und fristgerecht ergangene Einladung fest. Der Stadtverordnetenversammlung gehören 27 Damen und Herren an.

Zur Tagesordnung gibt es keine Einwendungen oder Änderungsanträge, somit gilt die vorgeschlagene Tagesordnung.

TOP 2.

Feststellung des am längsten ununterbrochen der Stadtverordnetenversammlung angehörenden Mitglieds der Stadtverordnetenversammlung

Bürgermeister Frank Hofferbert erläutert, dass gemäß § 57 Abs. 1 HGO nach der Eröffnung durch den Bürgermeister das am längsten ununterbrochen der Stadtverordnetenversammlung angehörende Mitglied den Vorsitz der Sitzung übernimmt. Dies ist nach Feststellung der Verwaltung Herrn Martin Bereiter.

Er fragt an, ob ein Mitglied anwesend ist, welches der Stadtverordnetenversammlung länger angehört als Herr Bereiter. Das ist nicht der Fall.

Der Bürgermeister Frank Hofferbert übergibt den Vorsitz an Herrn Martin Bereiter. Herr Martin bereiter übernimmt den Vorsitz.

TOP 3.

Feststellung der Beschlussfähigkeit

Herr Martin Bereiter übernimmt den Vorsitz und begrüßt den Bürgermeister, die Magistratsmitglieder, die Kolleginnen und Kollegen aus der Stadtverordnetenversammlung, die Mitarbeiter der Verwaltung, die Vertreterin der Presse und die Gäste.

Er ruft eindringlich dazu auf, gemeinsam über Parteigrenzen hinweg zum Wohl der Stadt zu arbeiten.

Herr Martin Bereiter stellt fest, dass 27 Stadtverordnete anwesend sind und die Stadtverordnetenversammlung damit beschlussfähig ist.

Frau Christiane Kees gibt bekannt:

Feststellung der Gemeindewahlleiterin über das Ausscheiden und Nachrücken eines Stadtverordneten gemäß § 33 und § 34 KWG

Gemäß § 58 Abs. 2 der Kommunalwahlordnung (KWO) gebe ich folgendes öffentlich bekannt:

Der am 15. März 2026 gewählte Bewerber der Zukunft Bad König e. V. (ZBK), Herr Christian Huber, Faltenweg 2 c, 64732 Bad König, hat auf sein Mandat als Stadtverordneter verzichtet.

Ich stelle fest, dass gemäß § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) als nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlags der Zukunft Bad König e. V. (ZBK) mit den meisten Stimmen, Frau Andrea de la Haye, Berggartenstr. 75, 64732 Bad König, die Stadtverordnetenversammlung nachrückt.

Gegen diese Feststellung kann gemäß § 25 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleiterin, Schlossplatz 3, 64732 Bad König, Einspruch erheben.

Der Einspruch ist innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen, nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.

Bad König, 15.04.2026

gez. Christiane Kees,

Gemeindewahlleiterin

TOP 4.

Wahl der Stadtverordnetenvorsteherin oder des Stadtverordnetenvorstehers

Herr Martin Bereiter gibt bekannt, dass ein Vorschlag der ZBK-Fraktion für das Amt des Stadtverordnetenvorstehers vorliegt. Vorgeschlagen ist Herr Rolf Landgraf.

Der Fraktionsvorsitzende Dr. Holger Hoche begründet den Vorschlag und bittet um Zustimmung.

Da es keine weiteren Vorschläge gibt und geheime Wahl nicht beantragt wurde, wird nach einstimmiger Zustimmung per Kartenzeichen mit Stimmenmehrheit gewählt.

Beschluss

Herr Rolf Landgraf wird zum Stadtverordnetenvorsteher gewählt.

Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung

TOP 5.

Wahl der 3 Vertreterinnen oder Vertreter der Stadtverordnetenvorsteherin oder des Stadtverordnetenvorstehers

Stadtverordnetenvorsteher Rolf Landgraf stellt fest, dass gemäß § 57 Abs. 1 HGO in Verbindung mit § 1 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Bad König 3 stellver­tretende Stadtverordnetenvorsteherinnen oder Stadtverordnetenvorsteher gewählt werden müssen.

Für die Durchführung der anstehenden Wahlen wird ein Wahlausschuss gebildet. Es wird von jeder Fraktion gemäß § 25 Abs. 2 GeschO ein Helfer, eine Helferin benannt. Dies sind von der ZBK-Fraktion Herr Dr. Holger Hoche, von der SPD-Fraktion Herr Klaus-Dieter Horn, von der CDU-Fraktion Herr Bernhard Geist und von der GRÜNEN-Fraktion Frau Gerlinde Freiling. Die AFD-Fraktion benennt keinen Helfer. Gegen diese Verfahrensweise erhebt sich kein Widerspruch.

Die Fraktionen einigen sich einvernehmlich auf einen einheitlichen gemeinsamen Wahlvorschlag.

Der Stadtverordnetenvorsteher Rolf Landgraf stellt diesen Vorschlag zur Abstimmung.

Als Vertreterinnen/Vertreter des Stadtverordnetenvorstehers werden folgende Personen gewählt:

(SPD) Anja Schmidt

(CDU) Martin Bereiter

(GRÜNE) Hedwig Seiler

Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung

Der Stadtverordnetenvorsteher Rolf Landgraf stellt fest, dass aufgrund des Abstimmungsergebnisses die Stadtverordneten Anja Schmidt, Martin Bereiter und Hedwig Seiler als Stellvertreterinnen/Stellvertreter gewählt worden sind.

Die Gewählten nehmen die Wahl an. Der Stadtverordnetenvorsteher spricht seine Glückwünsche aus.

TOP 6.

Festlegung der Reihenfolge der Vertretung der Stadtverordnetenvorsteherin oder des Stadtverordnetenvorstehers

Der Stadtverordnetenvorsteher Rolf Landgraf schlägt folgende Vertretungsreihenfolge vor:

Anja Schmidt, Martin Bereiter, Hedwig Seiler. Da sich kein Widerspruch erhebt und auch das Wort nicht gewünscht wird, stellt er diesen Vorschlag zu Abstimmung.

Die Vertretungsreihenfolge wird wie folgt festgelegt: Anja Schmidt, Martin Bereiter, Hedwig Seiler.

Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung

TOP 7.

Wahl

a) der Schriftführerin oder des Schriftführers und

b) der Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter

Stadtverordnetenvorsteher Rolf Landgraf weist darauf hin, dass gemäß § 61 Abs. 1 und 2 HGO über jede Sitzung der Bad Königer Stadtverordnetenversammlung eine Nieder­schrift zu fertigen ist, wobei zu Schriftführern Stadtverordnete, städtische Bedienstete oder Bürger gewählt werden können.

Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen folgende Wahlvorschläge von der Verwaltung vor:

a)

Schriftführer

Herr Gerrit Göckel

b)

Stellvertreter

Herr Markus Best

 

Stellvertreter

Herr Carsten Walther

 

Stellvertreterin

Frau Katja Ritter

 

Stellvertreterin

Frau Anja Bundschuh

Da keine weiteren Wahlvorschläge eingereicht werden und zu den eingereichten Wahlvorschlägen nicht das Wort gewünscht wird, erläutert Herr Rolf Landgraf, dass die Wahl der Schriftführer nach Stimmenmehrheit und getrennt durchgeführt werden muss.

Der Stadtverordnetenvorsteher beantragt, die Wahl gemäß § 55 Abs. 3 HGO durch Kartenzeichen durchzuführen. Da niemand dieser Wahlmöglichkeit widerspricht, stellt er den vorliegenden Wahlvorschlag zur Abstimmung:

a) Schriftführer Gerrit Göckel

Die Bad Königer Stadtverordnetenversammlung wählt einstimmig per Kartenzeichen Herrn Gerrit Göckel zum Schriftführer.

Der Schriftführer nimmt die Wahl an.

b) Stellvertretende Schriftführer/innen Markus Best, Carsten Walther, Katja Ritter und Anja Bundschuh

Der Stadtverordnetenvorsteher Rolf Landgraf erläutert, dass es sich hierbei um gleichartige unbesoldete Stellen handelt, die in einem Wahlgang nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zu besetzen sind (§ 55 Abs. 1 und 4 HGO). Nachdem sich die Stadtverordnetenversammlung auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt hat, reicht ihr einstimmiger Beschluss über dessen Annahme aus (§ 55 Abs. 2 HGO).

Die Bad Königer Stadtverordnetenversammlung wählt einstimmig die Herren Markus Best, Carsten Walther, Frau Katja Ritter und Frau Anja Bundschuh zu stellvertretenden Schriftführern/Schriftführerinnen.

Diese nehmen die Wahl an.

TOP 8.

Kommunalwahl 15. März 2026

Beschlussfassung über Einsprüche nach § 25 KWG sowie über die Gültigkeit der Wahl der Stadtverordnetenversammlung (§ 26 KWG), der Ortsbeiräte (§ 26 KWG

i. V. m. § 82 Abs. 1 Satz 2 HGO) und des Ausländerbeirats (§ 26 KWG i. V. m. § 64 KWG)

a) Wahl der Stadtverordnetenversammlung

aa) Einsprüche

ab) Gültigkeit

b) Wahl des Ortsbeirats Kernstadt

ba) Einsprüche

bb) Gültigkeit

c) Wahl ds Ortsbeirats Etzen-Gesäß

ca) Einsprüche

cb) Gültigkeit

d) Wahl des Ortsbeirats Kimbach

da) Einsprüche

db) Gültigkeit

e) Wahl des Ortsbeirats Momart

ea) Einsprüche

eb) Gültigkeit

f) Wahl des Ortsbeirats Nieder-Kinzig

fa) Einsprüche

fb) Gültigkeit

g) Wahl des Ortsbeirats Ober-Kinzig

ga) Einsprüche

gb) Gültigkeit

h) Wahl des Ortsbeirats Zell

ha) Einsprüche

hb) Gültigkeit

i) Wahl des Ausländerbeirats

ia) Einsprüche

ib) Gültigkeit

VL-78/2026

Der Wahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.03.2026 die endgültigen Wahlergebnisse für die am 15.03.2026 durchgeführten Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung, zu den Ortsbeiräten und zum Ausländerbeirat festgestellt. Die öffentliche Bekanntmachung der endgültigen Wahlergebnisse und der Namen der gewählten Bewerberinnen und Bewerbern erfolgte am 24.03.2026.

Binnen der Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der Bekanntmachung wurden keine Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl erhoben.

Daher hat nun die Stadtverordnetenversammlung über die Gültigkeit der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung, zu den Ortsbeiräten und zum Ausländerbeirat zu beschließen.

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

a) Gemäß § 26 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 01.04.2025 (GVBl. 2025 Nr. 24) wird folgender Beschluss gefasst:

Die am 15. März 2026 stattgefundene Wahl zur Stadtverordnetenversammlung Bad König wird für gültig erklärt.

Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung

b) Gemäß § 26 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 01.04.2025 (GVBl. 2025 Nr. 24) und § 82 Abs. 1 Satz 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 05.02.2026 (GVBl. 2026 Nr. 8), wird folgender Beschluss gefasst:

Die am 15. März 2026 stattgefundene Wahl zum Ortsbeirat Bad König (Kernstadt) wird für gültig erklärt.

Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung

c) Gemäß § 26 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 01.04.2025 (GVBl. 2025 Nr. 24) und § 82 Abs. 1 Satz 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 05.02.2026 (GVBl. 2026 Nr. 8), wird folgender Beschluss gefasst:

Die am 15. März 2026 stattgefundene Wahl zum Ortsbeirat Etzen-Gesäß wird für gültig erklärt.

Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung

d) Gemäß § 26 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 01.04.2025 (GVBl. 2025 Nr. 24) und § 82 Abs. 1 Satz 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 05.02.2026 (GVBl. 2026 Nr. 8), wird folgender Beschluss gefasst:

Die am 15. März 2026 stattgefundene Wahl zum Ortsbeirat Kimbach wird für gültig erklärt.

Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung

e) Gemäß § 26 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 01.04.2025 (GVBl. 2025 Nr. 24) und § 82 Abs. 1 Satz 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 05.02.2026 (GVBl. 2026 Nr. 8), wird folgender Beschluss gefasst:

Die am 15. März 2026 stattgefundene Wahl zum Ortsbeirat Momart wird für gültig erklärt.

Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung

f) Gemäß § 26 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 01.04.2025 (GVBl. 2025 Nr. 24) und § 82 Abs. 1 Satz 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 05.02.2026 (GVBl. 2026 Nr. 8), wird folgender Beschluss gefasst:

Die am 15. März 2026 stattgefundene Wahl zum Ortsbeirat Nieder-Kinzig wird für gültig erklärt.

Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung

g) Gemäß § 26 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 01.04.2025 (GVBl. 2025 Nr. 24) und § 82 Abs. 1 Satz 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 05.02.2026 (GVBl. 2026 Nr. 8), wird folgender Beschluss gefasst:

Die am 15. März 2026 stattgefundene Wahl zum Ortsbeirat Ober-Kinzig wird für gültig erklärt.

Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung

h) Gemäß § 26 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 01.04.2025 (GVBl. 2025 Nr. 24) und § 82 Abs. 1 Satz 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 05.02.2026 (GVBl. 2026 Nr. 8), wird folgender Beschluss gefasst:

Die am 15. März 2026 stattgefundene Wahl zum Ortsbeirat Zell wird für gültig erklärt.

Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung

i) Gemäß § 26 und § 64 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 01.04.2025 (GVBl. 2025 Nr. 24) wird folgender Beschluss gefasst:

Die am 15. März 2026 stattgefundene Wahl zum Ausländerbeirat wird für gültig erklärt.

Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung

TOP 9.

Änderung der Hauptsatzung

a) Erhöhung oder Herabsetzung der Zahl der ehrenamtlichen Stadträte, Erhöhung oder Herabsetzung der Zahl der Vertreter/innen der/des Stadtverordnetenvorsteher/in

b) Erhöhung oder Herabsetzung der Mitgliederzahl in den Ausschüssen

Es liegen keine Anträge vor.

TOP 10.

Wahl, Einführung, Verpflichtung, Ernennung und Vereidigung der ehrenamtlichen Stadträtinnen und Stadträte

Die Stellen der ehrenamtlichen Stadträte/Stadträtinnen sind mehrere gleichartige unbesoldete Stellen, so dass nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zu wählen ist.

Es liegen fünf Wahlvorschläge vor. Jede Fraktion hat einen Wahlvorschlag eingereicht.

Der Stadtverordnetenvorsteher verliest die Wahlvorschläge.

Entsprechend der Wählerliste werden die Stadtverordneten einzeln zur geheimen, schriftlichen Wahl unter Verteilung der vorbereiteten Stimmzettel aufgerufen.

Nach Beendigung der Wahlhandlung und Stimmenauszählung wird das Wahlergebnis festgestellt.

Abgegebene Stimmen

27 

Gültige Stimmen

25

Wahlvorschlag 1 (ZBK)

13 Stimmen

Wahlvorschlag 2 (SPD)

5 Stimmen

Wahlvorschlag 3 (CDU)

4 Stimmen

Wahlvorschlag 4 (GRÜNE)

2 Stimmen

Wahlvorschlag 5 (AFD)

1 Stimme

Die ZBK-Fraktion erhält somit 4 Sitze, die SPD-Fraktion, die CDU-Fraktion und die GRÜNEN-Fraktion jeweils einen Sitz. Die AFD-Fraktion erhält keinen Sitz.

Die Sitzung wird für 25 Minuten unterbrochen.

Erster Nachrücker auf der Liste der ZBK ist Herr Martin Schlingmann. Er nimmt die Wahl zum Stadtrat an.

Gewählt sind somit:

ZBK

Markus Körbitz zum Ersten Stadtrat

Helge Lorenz zum Stadtrat

Beate Bünau zur Stadträtin

Martin Schlingmann zum Stadtrat

SPD

Bernd Gottschalk zum Stadtrat

CDU

Bernhard Geist zum Stadtrat

GRÜNE

Gerhard Müller zum Stadtrat (fehlt entschuldigt)

Die gewählten Stadträte und die Stadträtin nehmen die Wahl an. Der Stadtverordnetenvorsteher, Rolf Landgraf ruft die anwesenden ehrenamtlichen Magistratsmitglieder auf, führt sie in öffentlicher Sitzung in ihr Amt ein und verpflichtet sie auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Aufgaben.

Die ehrenamtlichen Magistratsmitglieder haben schriftlich auf ihr Mandat als Stadtverordnete verzichtet.

Anschließend erfolgt die Aushändigung der Ernennungsurkunden durch Bürgermeister Frank Hofferbert. Sodann leisten alle anwesenden, in den Magistrat gewählten Mitglieder, den Diensteid gemäß den §§ 5 und 47 des Hessischen Beamtengesetzes (HBG).

Stadtverordnetenvorsteher und Bürgermeister sprechen ihre Glückwünsche aus.

TOP 11.

Feststellung und öffentliche Bekanntgabe der nachrückenden Stadtverordneten durch die Gemeindewahlleiterin

Herr Dennis Weyrich verlässt entschuldigt um 20.30 Uhr die Sitzung.

Die Gemeindewahlleiterin Christiane Kees stellt fest:

Feststellung der Gemeindewahlleiterin gemäß § 58 Abs. 2 der Kommunalwahlordnung (KWO)

In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.04.2026 sind die am 15.03.2026 gewählten Stadtverordneten

-

des Wahlvorschlages der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU)

 

Herr Bernhard Geist, Stettiner Str. 4, 64732 Bad König

-

des Wahlvorschlages der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) 

 

Herr Bernd Gottschalk, Am Hirtenberg 13, 64732 Bad König

-

des Wahlvorschlages der Zukunft Bad König e. V. (ZBK) 

 

Frau Beate Bünau, Parkstr. 9, 64732 Bad König

 

Herr Helge Lorenz, Magdeburger Str. 21, 64732 Bad König

 

Herr Martin Schlingmann, Am Kalkofen 20, 64732 Bad König

als ehrenamtliche Stadträtin bzw. Stadträte in den Magistrat der Stadt Bad König gewählt worden.

Die vorgenannten Personen haben gegenüber der Gemeindewahlleiterin schriftlich erklärt, dass sie auf ihr Stadtverordnetenmandat verzichten.

Als Nachrücker werden die nächsten noch nicht berufenen Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl festgestellt.

Aus dem Wahlvorschlag der CDU:

Der nächste, noch nicht berufene Bewerber, Herr Markus Wangler, Am Gänsbrunnen 11, 64732 Bad König, kann gemäß § 34 Abs. 2 Nr. 1 Kommunalwahlgesetz (KWG) aufgrund seines erklärten Austritts aus dem CDU-Stadtverband nicht berücksichtigt werden.

Somit rückt als nächster, noch nicht berufene Bewerber,

Herr Adriano Antonelli, Hummetröther Str. 48, 64732 Bad König, in die

Stadtverordnetenversammlung nach.

Aus dem Wahlvorschlag der SPD rückt

Herr Werner Ditter, Linnigweg 4, 64732 Bad König,

aus dem Wahlvorschlag der ZBK rücken

Herr Jannik Müller, Michelstädter Str. 29, 64732 Bad König,

Herr Dr. Helge Schäfer, Berggartenstraße 71, 64732 Bad König, und

Herr Frank Rickert, Am Gickelsgraben 4, 64732 Bad König

in die Stadtverordnetenversammlung nach.

Gegen diese Feststellung kann gemäß § 25 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleiterin, Schlossplatz 3, 64732 Bad König, Einspruch erheben.

Der Einspruch ist innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen, nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.

Bad König, 15.04.2026
gez. Christiane Kees,
Gemeindewahlleiterin

TOP 12.

Wahl der Ausschussmitglieder oder Beschluss über das Bilden der Ausschüsse im Benennungsverfahren

Der Stadtverordnetenvorsteher erläutert, dass die Stadtverordnetenversammlung beschließen kann, dass sich alle Ausschüsse nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen entsprechend zusammensetzen. Die Beschlussfassung hat mit Stimmenmehrheit zu erfolgen.

Die Ausschussmitglieder sind dem Stadtverordnetenvorsteher von den Fraktionen zu benennen.

Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch.

Die Bad Königer Stadtverordnetenversammlung beschließt die Besetzung aller Ausschüsse nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen gemäß § 62 Abs. 2 HGO.

Die Mitglieder der einzelnen Ausschüsse sind von den Fraktionen zu benennen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung

Die Mitglieder der einzelnen Ausschüsse sind von den Vorsitzenden der Fraktionen dem Stadtverordnetenvorsteher schriftlich zu benennen. § 62 (2) S. 2 HGO

TOP 13.

Wahl der Vertreterinnen und Vertreter sowie Stellvertreterinnen und Stellvertreter für die Verbandsversammlungen der Verbände

a) Abwasserverband Bad König

b) Wasserbeschaffungsverband Brombachtal/Bad König

c) Wasserverband Mümling

d) Müllabfuhr-Zweckverband Odenwald

e) Zweckverband Zentrum Gemeinschaftshilfe im Odenwaldkreis

f) Pflegestiftung Odenwald

g) Kommunale Informationsverarbeitung Hessen ekom21

h) Forstzweckverband Hessischer Odenwald

Der Stadtverordnetenvorsteher Rolf Landgraf weist darauf hin, dass alle Mitglieder der Verbandsversammlungen mit Ausnahme der Mitglieder der ekom21 und des Forstzweckverbandes nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zu wählen sind, es sei denn, es wird ein einheitlicher Wahlvorschlag eingereicht.

a) Abwasserverband Bad König

Die Stadt stellt hier 9 Mitglieder und 9 Stellvertreter/innen.

Es liegen 3 Wahlvorschläge vor. Die Wahlvorschläge werden vom Stadtverordnetenvorsteher verlesen.

Entsprechend der Wählerliste werden die Stadtverordneten einzeln zur geheimen, schriftlichen Wahl unter Verteilung der vorbereiteten Stimmzettel aufgerufen.

Nach Beendigung der Wahlhandlung und Stimmenauszählung wird das Wahlergebnis festgestellt.

Abgegebene Stimmen

26 

Gültige Stimmen

26

Wahlvorschlag 1 (ZBK)

14 Stimmen

Wahlvorschlag 2 (SPD/CDU)

10 Stimmen

Wahlvorschlag 3 (GRÜNE)

2 Stimmen

Somit fallen auf den Wahlvorschlag 1 (ZBK) 5 Sitze, auf den Wahlvorschlag 2 (SPD/CDU) 2 Sitze, auf den Wahlvorschlag 3 (GRÜNE) 1 Sitz.

Gewählt sind:

Mitglied:

Christian Koch, Dr. Daniel Löb, Andrea de la Haye, Rolf Landgraf, Birgit Zörgiebel 

Vertreter:

Dr. Holger Hoche, Jannik Müller, Steffen Urich, Dr. Georg Strack, Dennis Weyrich

Mitglied:

Nicole Leitermann, Werner Ditter 

Vertreter:

Oswin Jäger, Christoffer Schmidt

Mitglied:

Hedwig Seiler

Stellvertreterin:

Gerlinde Freiling

Die Gewählten nehmen die Wahl an.

b) Wasserbeschaffungsverband Brombachtal/Bad König

Die Stadt stellt hier 3 Mitglieder und 3 Stellvertreter/innen.

Es liegen 3 Wahlvorschläge vor. Die Wahlvorschläge werden vom Stadtverordnetenvorsteher verlesen.

Entsprechend der Wählerliste werden die Stadtverordneten einzeln zur geheimen, schriftlichen Wahl unter Verteilung der vorbereiteten Stimmzettel aufgerufen.

Nach Beendigung der Wahlhandlung und Stimmenauszählung wird das Wahlergebnis festgestellt.

Abgegebene Stimmen

26 

Gültige Stimmen

26

Wahlvorschlag 1 (ZBK)

14 Stimmen

Wahlvorschlag 2 (SPD)

7 Stimmen

Wahlvorschlag 3 (CDU)

5 Stimmen

Somit fallen auf den Wahlvorschlag 1 (ZBK) 2 Sitze und auf den Wahlvorschlag 2 (SPD) 1 Sitz. Die CDU-Fraktion erhält keinen Sitz.

Gewählt sind:

Mitglied:

Dr. Holger Hoche, Dr. Daniel Löb 

Vertreter:

Roland Recebs, Christian Koch

Mitglied:

Christoffer Schmidt 

Vertreter:

Klaus-Dieter Horn

Die Gewählten nehmen die Wahl an.

c) Wasserverband Mümling

Die Stadt stellt hier 2 Mitglieder und 2 Stellvertreter/innen.

Es liegt ein gemeinsamer Wahlvorschlag vor. Dieser wird vom Stadtverordnetenvorsteher verlesen. Der Stadtverordnetenvorsteher beantragt, die Wahl der Mitglieder gemäß § 55 Abs. 3 HGO durch Kartenzeichen durchzuführen. Nach einstimmiger Zustimmung, stellt er den vorliegenden Wahlvorschlag zur Abstimmung. Die Abstimmung erfolgt durch Kartenzeichen.

Nach Einstimmiger Zustimmung sind gewählt:

Mitglied:

Frank Rickert 

Vertreter:

Dr. Daniel Löb

Mitglied:

Jürgen Pawlik 

Vertreter:

Christoffer Schmidt

Die Gewählten nehmen die Wahl an.

d) Müllabfuhr-Zweckverband Odenwald

Die Stadt stellt hier 3 Mitglieder und 3 Stellvertreter/innen.

Es liegen 3 Wahlvorschläge vor. Die Wahlvorschläge werden vom Stadtverordnetenvorsteher verlesen.

Entsprechend der Wählerliste werden die Stadtverordneten einzeln zur geheimen, schriftlichen Wahl unter Verteilung der vorbereiteten Stimmzettel aufgerufen.

Nach Beendigung der Wahlhandlung und Stimmenauszählung wird das Wahlergebnis festgestellt.

Abgegebene Stimmen

26 

Gültige Stimmen

26

Wahlvorschlag 1 (ZBK)

14 Stimmen

Wahlvorschlag 2 (SPD)

7 Stimmen

Wahlvorschlag 3 (CDU)

5 Stimmen

Somit fallen auf den Wahlvorschlag 1 (ZBK) 2 Sitze und auf den Wahlvorschlag 2 (SPD) 1 Sitz. Die CDU-Fraktion erhält keinen Sitz.

Gewählt sind:

Mitglied:

Dennis Weyrich, Roland Recebs 

Vertreter:

Dr. Holger Hoche, Dr. Daniel Löb

Mitglied:

Gernot Hofmann 

Vertreter:

Werner Ditter

Die Gewählten nehmen die Wahl an.

e) Zweckverband Zentrum Gemeinschaftshilfe (gleichzeitig Pflegestiftung Odenwald)

Die Stadt stellt hier 3 Mitglieder und 3 Stellvertreter/innen.

Es liegen 3 Wahlvorschläge vor. Die Wahlvorschläge werden vom Stadtverordnetenvorsteher verlesen.

Entsprechend der Wählerliste werden die Stadtverordneten einzeln zur geheimen, schriftlichen Wahl unter Verteilung der vorbereiteten Stimmzettel aufgerufen.

Nach Beendigung der Wahlhandlung und Stimmenauszählung wird das Wahlergebnis festgestellt.

Abgegebene Stimmen

26 

Gültige Stimmen

26

Wahlvorschlag 1 (ZBK)

15 Stimmen

Wahlvorschlag 2 (SPD)

6 Stimmen

Wahlvorschlag 3 (CDU)

5 Stimmen

Somit fallen auf den Wahlvorschlag 1 (ZBK) 2 Sitze und auf den Wahlvorschlag 2 (SPD) 1 Sitz. Die CDU-Fraktion erhält keinen Sitz.

Gewählt sind:

Mitglied:

Birgit Zörgiebel, Andrea de la Haye 

Vertreterin:

Rolf Landgraf, Dennis Weyrich

Mitglied:

Eva Heldmann 

Vertreterin:

Anja Schmidt

Die Gewählten nehmen die Wahl an.

f) Kommunale Informationsverarbeitung Hessen (ekom21)

Die Stadt stellt hier 1 Mitglied und 1 Stellvertreter/in.

Es liegt für das Mitglied 1 Wahlvorschlag und für die Stellvertretung ebenso1 Wahlvorschlag vor. Die Wahlvorschläge werden vom Stadtverordnetenvorsteher verlesen.

Da keine weiteren Wahlvorschläge eingereicht werden und zu den eingereichten Wahlvorschlägen nicht das Wort gewünscht wird, erläutert Herr Landgraf, dass die Wahl nach Stimmenmehrheit und getrennt durchgeführt werden muss.

Der Stadtverordnetenvorsteher beantragt, die Wahl gemäß § 55 Abs. 3 HGO durch Kartenzeichen durchzuführen.

Frau Hedwig Seiler widerspricht dieser Vorgehensweise. Aufgrund dessen muss schriftlich und geheim gewählt werden.

Entsprechend der Wählerliste werden die Stadtverordneten einzeln zur geheimen, schriftlichen Wahl unter Verteilung der vorbereiteten Stimmzettel aufgerufen.

Nach Beendigung der Wahlhandlung und Stimmenauszählung wird das Wahlergebnis festgestellt.

Abgegebene Stimmen:

26

Gültige Stimmen:

26

Wahlvorschlag 1 (ZBK)

24 Stimmen

Nein

2 Stimmen

Der Stadtverordnetenvorsteher beantragt, die Wahl des Stellvertreters gemäß § 55 Abs. 3 HGO durch Kartenzeichen durchzuführen. Nach einstimmiger Zustimmung, stellt er den vorliegenden Wahlvorschlag zur Abstimmung:

Als Vertreter für die Verbandsversammlung der Kommunalen Informationsverarbeitung Hessen (ekom21) wird Herr Roland Recebs gewählt.

Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung

Gewählt ist somit:

Mitglied:

Dennis Weyrich 

Vertreter:

Roland Recebs

Die Gewählten nehmen die Wahl an.

g) Forstzweckverband Hessischer Odenwald

Die Stadt stellt hier 1 Mitglied und 1 Stellvertreter/in.

Es liegt für das Mitglied 1 Wahlvorschlag und für die Stellvertretung ebenso 1 Wahlvorschlag vor. Die Wahlvorschläge werden vom Stadtverordnetenvorsteher verlesen.

Da keine weiteren Wahlvorschläge eingereicht werden und zu den eingereichten Wahlvorschlägen nicht das Wort gewünscht wird, erläutert Herr Landgraf, dass die Wahl nach Stimmenmehrheit und getrennt durchgeführt werden muss.

Der Stadtverordnetenvorsteher beantragt, die Wahl gemäß § 55 Abs. 3 HGO durch Kartenzeichen durchzuführen. Nach einstimmiger Zustimmung, stellt er den vorliegenden Wahlvorschlag zur Abstimmung:

Als Vertreter für die Verbandsversammlung des Forstzweckverbandes Hessischer Odenwald wird Herr Dr. Holger Hoche gewählt.

Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung

Als Stellvertreter für die Verbandsversammlung des Forstzweckverbandes Hessischer Odenwald wird Herr Dr. Daniel Löb gewählt.

Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung

Gewählt sind:

Mitglied:

Dr. Holger Hoche 

Vertreterin:

Dr. Daniel Löb

Die Gewählten nehmen die Wahl an.

TOP 14.

Mitteilungen und Anfragen

TOP 14.1

Bürgerentscheid über die Zukunft des Freibads Bad König am 15. März 2026-Information über das festgestellte Ergebnis des Bürgerentscheids

MI-17/2026

Die Gemeindewahlleiterin Christiane Kees teilt mit:

Der Wahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 23. März 2026 das endgültige Abstimmungsergebnis des Bürgerentscheids über die Zukunft Bad König ermittelt und folgende Feststellung getroffen:

A)

Zahl der Stimmberechtigten

7.694

 

davon 25%

1.924

B)

Abstimmende insgesamt

4.359

C)

Ungültige Stimmen

48

D 1)

„Ja-Stimmen“

1.794

D 2)

„Nein-Stimmen“

2.517

D)

Gültige Stimmen insgesamt

4.311

Der Wahlausschuss stellte gemäß § 57 Kommunalwahlgesetz und § 79 Kommunalwahlordnung fest, dass die mit dem Bürgerentscheid zur Abstimmung gestellte Frage:

„Sind Sie dafür, dass das Freibad in Bad König saniert und wieder eröffnet wird, auch wenn hierfür eine Erhöhung der Grundsteuer B in Höhe von 80 Punkten erforderlich ist?“

von der Mehrheit der gültigen Stimmen mit „Nein“ beantwortet wurde. Mit 2.517 Nein-Stimmen zu 1.794 Ja-Stimmen sind die erforderlichen 25 % der Stimmberechtigten in Höhe von 1.924 erreicht. Der Bürgerentscheid ist abgelehnt.

Gemäß § 57 Satz 2 KWG hat die Gemeindewahlleiterin die Gemeindeorgane unverzüglich über das Ergebnis zu informieren, was hiermit erfolgt.

Der Stadtverordnetenvorsteher Rolf Landgraf schließt die Sitzung um 22.00 Uhr.

gez. Rolf Landgraf 
gez. Anja Bundschuh
Stadtverordnetenvorsteher 
Schriftführerin