Aufgrund der von der Stadtverordnetenversammlung am 29.04.2025 beschlossenen Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B werden geänderte Bescheide erlassen. Die Änderung tritt rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft. Der Versand der Grundsteuerbescheide findet in der Kalenderwoche 21 statt. Der rückwirkend zu veranlagende Betrag wird jedoch erst Anfang Juli fällig.
| Hebesatz alt v.H. | Hebesatz neu v.H. |
| Grundsteuer B | 610 | 690 |
Die Satzung zur 1. Änderung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer - Hebesatzsatzung - der Stadt Bad König können Sie auch auf unserer Website unter https://www.badkoenig.de/rathaus/stadtrecht-wahlen/satzungen/ finden.